Die Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG) wurde im Juni 2014 vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom Financial Accounting Standards Board (FASB) gegründet. Die TRG sollte die Boards bei der Beurteilung, ob die Entwicklung zusätzlicher Anwendungsleitlinien oder Interpretationen für den IFRS 15 erforderlich ist, unterstützen.
Die TRG hat keine formalen Empfehlungen abgegeben oder keine eigenen Anwendungsleitlinien erarbeitet, sondern ausschließlich über relevante Sachverhalte beraten und die Boards auf mögliche Probleme hingewiesen. Die Entscheidung, ob zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, ist Aufgabe der Boards. Der TRG gehören Abschlussersteller, Wirtschaftsprüfer und Abschlussadressaten aus einer Vielzahl von Branchen, Ländern und Unternehmen an. Des Weiteren nehmen Mitglieder der Boards sowie verschiedene Vertreter öffentlicher und privater Organisationen an den Sitzungen teil.
TRG-Memo Nr. 13 – Einbringlichkeit
TRG-Memo Nr. 10 – Jederzeitige Kündigungsoption
TRG-Memo Nr. 6 – Kundenoptionen für zusätzliche Güter/Dienstleistungen
TRG-Memo Nr. 24 – Vertragsmodifikationen
TRG-Memo Nr. 38 – Die Portfolio-Ausnahmeregelung für die Schätzung variabler Gegenleistungen
TRG-Memo Nr. 9 – Unterscheidbarkeit („distinct“) im Vertragskontext
TRG-Memo Nr. 32 – Ausübung der abgegrenzten Vertragsoption („material rights“)
TRG-Memo Nr. 12 – Identifikation zugesagter Güter / Dienstleistungen
TRG-Memo Nr. 16 – Bereitschaftsverpflichtungen
TRG-Memo Nr. 27 – Reihen abgrenzbarer Güter und Dienstleistungen
TRG-Memo Nr. 2 – Erfassung von Umsatzerlösen auf Brutto- oder Nettobasis
TRG-Memo Nr. 3 – Umsatz- und nutzungsbasierte Lizenzgebühren
TRG-Memo Nr. 14 – Variable Gegenleistung
TRG-Memo Nr. 30 – Signifikante Finanzierungskomponente
TRG-Memo Nr. 15 – Tauschgeschäfte („non-cash consideration“)
TRG-Memo Nr. 19, 28, 37 – An einen Kunden zu zahlende Gegenleistung
TRG-Memo Nr. 31 – Variable Preisnachlässe
TRG-Memo Nr. 7 – Saldierung von Leistungsverpflichtungen im Bilanzausweis
TRG-Memo Nr. 8 – Bestimmung des Wesens einer Lizenz auf geistiges Eigentum
TRG-Memo Nr. 1 – Umsatzrealisierung bei internetbezogenen imm. Vermögenswerten / Dienstleistungen
TRG-Memo Nr. 4 – Überprüfung aktivierter Vertragskosten auf Wertminderung
TRG-Memo Nr. 18 – Wesentliches Recht
TRG-Memo Nr. 23 – Zusätzliche Kosten für das Zustandekommen eines Vertrags
TRG-Memo Nr. 35 – Bilanzierung von Rücknahmegebühren und zusätzlichen Kosten
TRG-Memo Nr. 46 – Aktivitäten für Leistungsverpflichtungen vor Vertragsabschluss
TRG-Memo Nr. 42 – Abgeschlossene Verträge beim Übergang auf IFRS 15
Am 12. April 2016 hat das IASB als Resultat der Diskussionen der TRG die „Klarstellung von IFRS 15“ veröffentlicht. Die überwiegende Mehrheit der TRG-Diskussionen konnten ohne standardsetzerische Maßnahmen geklärt werden. An vier Themen wurden jedoch Veränderungen im Rahmen der Klarstellungen vorgenommen.
Identifizierung von Leistungsverpflichtungen |
Es wurde die Klarstellung aufgenommen, dass die Zielsetzung der Beurteilung einer Zusage in Bezug auf die Übertragung von Waren und Dienstleistungen darin besteht zu bestimmen, ob die Zusage darin besteht, diese Güter/Dienstleistungen einzeln zu übertragen oder |
Principal / Agent-Erwägungen |
Es wurden folgende Anwendungsleitlinien übernommen um klarzustellen, wie Beherrschung beurteilt werden kann: ein Unternehmen bestimmt für jede Ware oder Dienstleistung, die einem Kunden zugesagt ist, ob es Prinzipal oder Agent ist |
Lizenzen |
Es erfolgten Klarstellungen, wann Maßnahmen eines Unternehmens geistiges Eigentum maßgeblich verändern: wenn die Maßnahme die Form oder die Funktionsweise des geistigen Eigentums maßgeblich verändern oder |
Übergangserleichterungen |
Ein Unternehmen muss Verträge nicht neu darstellen, die zu Beginn der frühesten dargestellten Periode abgeschlossen sind Bei Verträgen, die vor Beginn der frühesten dargestellten Periode geändert wurden, muss ein Unternehmen den Vertrag nicht rückwirkend neu darstellen |
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