Bei der Entscheidung, ob eine Option zu einem materiellen Recht beim Kunden führt und nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen in den Transaktionspreis einbezogen und auf die Leistungsverpflichtungen verteilt werden, wurden folgende Unklarheiten identifiziert:
1.) | Müssen in die Bewertung nur aktuelle Transaktionen oder auch vergangene oder zukünftig erwartete Transaktionen einbezogen werden? |
2.) | Muss ein Assessment nur quantitative Faktoren oder auch qualitative Faktoren berücksichtigen? |
Zu 1.) |
Gemäß Auffassung der TRG sollte ein Unternehmen Faktoren außerhalb der aktuellen Transaktion berücksichtigen. Beispiel Bonuspunkte bei Kundenbindungsprogramm: |
Zu 2.) |
Ein Assessment sollte nach Auffassung der TRG sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren berücksichtigen. Beispiel nicht erstattungsfähige Vorauszahlung: |
IASB Entscheid: Keine Anpassung, da Anwendung klar.
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