EU-CSR-Richtlinie:
Aus dem Strategiepapier 2011-2014 entstand die CSR-Richtlinie, die die Offenlegungspflicht für nicht-finanzielle Aspekte beschreibt.
UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit 17 Sustainable Development Goals
Pariser Klimaabkommen:
Ziel: Erderwärmung auf maximal 2°, möglichst auf 1,5°C begrenzen
Europäischer Action Plan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums mit folgenden Zielen:
Europäischer Green Deal
Ziele: bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 55% gegenüber 1990 senken, bis 2050 Klimaneutral sein
Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
EU Recovery Plan:
EUR 750 Mrd für ökologisches Wachstum nach COVID-19/EU-Anleihenprogramm
EU-Finanzrahmen 2021-2027 als größtes nachhaltiges Konjunkturpaket der Geschichte
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beginnt im Auftrag der EU Kommission mit Erarbeitung von Entwürfen für die European Sustainability Reporting Standards „ESRS“.
Der Vorschlag zur Überarbeitung der CSRD wird vom EU-Parlament und Rat angenommen und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die EU Mitgliedsstaaten haben seit dem 18 Monate zur Umsetzung in nationales Recht Zeit.
Die EFRAG veröffentlicht einen ersten Satz von ESRS als Konsultationsentwürfe und später als Entwurf. Die EU Kommission wird die EU Institutionen und Mitgliedsstaaten zu den Entwürfen konsultieren.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ab dem 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Inland anzuwenden.
Ein erster Satz von ESRS zu allen Berichtsbereichen wird Mitte des Jahres durch einen delegierten Rechtsakt in Kraft treten.
Unternehmen, die bereits unter der alten Gesetzeslage berichtspflichtig waren, müssen die neue CSRD für Geschäftsjahre anwenden, die ab dem 01.01.2024 beginnen.
Ein zweiter Satz von ESRS zu sektorspezifischen ESRS und Nicht-EU-Unternehmen soll bis Mitte des Jahres verabschiedet werden.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Inland ab dem 01.01.2024 Mitarbeiter*innen anzuwenden.
Kapitalgesellschaften, die durch Ausweitung der Pflicht berichtspflichtig werden, müssen die neue CSRD für Geschäftsjahre anwenden, die ab dem 01.01.2025 beginnen
Erfüllung EU-Klimaziel, Reduktion der Treibhausgase um mind. 55%
Deutschland hat das Ziel der Treibhausgasneutralität erreicht.
Erfüllung des European Green Deals: Alle EU-Mitgliedsstaaten sind klimaneutral
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