Seit dem Geschäftsjahr 2020 müssen Emittenten, die in den Anwendungsbereich der ESEF-Verordnung fallen, die primären Abschlussbestandteile des IFRS-Konzernabschlusses nach den Vorgaben ebendieser Verordnung auszeichnen (bzw. etikettieren oder „taggen“). Zusätzlich gilt ab dem Geschäftsjahr 2022 die Verpflichtung den IFRS-Konzernanhang mit sog. Textblock-Elementen zu versehen. Für die Auszeichnung ist die ESEF-Basistaxonomie zu verwenden, deren Basis die IFRS-Taxonomie bildet.
Ziel von ESEF ist es, dass IFRS-Konzernabschlüsse unabhängig von Struktur, Sprache und Format besser miteinander verglichen werden können, ein schnellerer Informationsaustausch erfolgt und manuelle Tätigkeiten und Systembrüche vermieden werden.
Die sehr umfangreichen ESEF-Auszeichnungsanforderungen stellen insbesondere Ersteller und Abschlussprüfer vor extremen Herausforderungen im Erstellungs- und Prüfungsprozess. Diese Herausforderungen werden künftig durch die Ausweitung der ESEF-Auszeichnungsanforderungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS und EU-Taxonomie) weiter zunehmen.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationen zu unseren Veranstaltungen rund um das Thema ESEF finden Sie hier (Veranstaltungen Finanzbranche).
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!