Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 537/2014 (EU-VO) über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und deren Gültigkeit ab dem 17. Juni 2016, sind insbesondere für die Bestellung von Abschlussprüfern spezielle Regelungen geschaffen worden.
Auch werden Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig verpflichtet, in regelmäßigen Abständen nach einer Höchstlaufzeit von zehn Jahren, den Abschlussprüfer zu wechseln. Die Höchstlaufzeiten können um weitere 10 Jahre verlängert werden, wenn ein öffentliches Ausschreibungsverfahren, das den speziellen Bestellungsregelungen der EU-VO genügt, erfolgt. Grundsätzlich sind die Bestellungsregelungen für jede Ausschreibung anzuwenden, soweit nicht ein bestehendes Mandat verlängert wird.
Die Gesamtverantwortung für das Ausschreibungsverfahren liegt beim Prüfungsausschuss beziehungsweise Aufsichtsrat. Dieser trifft und verantwortet alle wesentlichen Entscheidungen und hat die Einhaltung des Verfahrens sicherzustellen.
Der Vorstand und die Fachabteilungen unterstützen den Prüfungsausschuss dabei in der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch beispielsweise die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Auswahlkriterien, die Beurteilung der eingeholten Angebote sowie die Berichterstattung über das Auswahlverfahren.
Die Auswahl eines Abschlussprüfers ist ein klassisches Entscheidungsproblem. Nach der Festlegung von Zielen (Anforderungen) sind messbare oder bewertbare Attribute (Auswahlkriterien) zur Messung der jeweiligen Zielerreichung festzulegen. Hierbei gilt, wie auch ansonsten über das gesamte Verfahren hinweg, der Grundsatz der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.
Dies stellt sowohl den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, den Aufsichtsrat, den Vorstand und die Fachabteilungen vor kapazitative und inhaltliche Herausforderungen.
Die WTS Advisory unterstützt Sie mit ihren Experten bei der Planung und Durchführung sowie Nachschau der Abschlussprüfer-Ausschreibung. Unsere Spezialisten sind ehemalige Wirtschaftsprüfer der großen Prüfungsgesellschaften und verfügen über umfangreiche Einblicke in die Prüfungsgesellschaften, in deren Produkte, Prüfungsprozesse und Prüfungstools sowie in die Angebotsstrategien und Angebotsprozesse. Weiterhin haben unsere Experten bereits eine Vielzahl von Unternehmen bei Ausschreibungen begleitet.
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PMO / Koordinationsinstanz
In unserem schmalsten Unterstützungspaket übernehmen wir wesentliche Projektsteuerungsschritte, die Koordination von Ausschreibungsplänen und -budgets sowie die Abstimmung der Milestones und Ergebnisse.
Interner Sparringspartner
Hier sind wir intern für Sie aktiv, bei der Sichtung, Zusammenfassung und Evaluierung der Angebote, ohne direkt oder indirekt auf den Abschlussprüfer zuzugehen. Wenn Sie es wünschen, erfährt der Prüfer nicht von unserer gemeinsamen Vorbereitung und Zusammenarbeit. Somit können Sie die von uns aufbereiteten Vorlagen und Dokumentationen sowie Empfehlungen mit in die Diskussionen als Ihre eigene Entscheidungsbasis miteinfließen lassen. Sie profitieren von einem breiten Branchen- und Markt-Know-how und lernen die „Insiderkniffe“ der Abschlussprüfung kennen.
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