Dass das Thema Nachhaltigkeit aktuell immer weiter in den Fokus rückt, wird nicht zuletzt durch die Veröffentlichung zahlreicher Standards und Regularien von Seiten des Gesetzgebers, der EU oder globaler Initiativen deutlich. Um bei der Vielzahl an Rahmenwerken nicht den Überblick zu verlieren, gibt diese Seite eine Übersicht über die aktuellen und aufkommenden Themen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die aktuellen Gesetze zur Nicht-finanziellen Erklärung und zum Lagebericht, die sich in §289b HGB, §289c und §315 HGB finden lassen,
basieren auf dem
CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz, das 2017 in Folge der EU Strategie 2011-2014 (Richtlinie 2014/95/EU - „CSR Richtlinie“) entstand. Dieses Gesetz verpflichtet aktuell große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmern zur Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsbelange.
In §171 AktG ist geregelt, dass der Aufsichtsrat die Nicht-finanzielle Erklärung prüfen muss. Laut §111 AktG kann der Aufsichtsrat eine Prüfung auch beauftragen.
Auch die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA legt einen zunehmenden Fokus auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Mit Hilfe des deutschen Klimaschutzgesetzgesetzes werden die nationalen Klimaziele verfolgt und gleichzeitig die Einhaltung der Ziele des europäischen Klimaschutzgesetzes gewährleistet.
Um der Verantwortung innerhalb der Lieferkette gerecht zu werden, beschloss die Bundesregierung 2021 das deutsche Lieferkettengesetz. Das Gesetz ist für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Inland ab 2023 anzuwenden, für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab 2024.
Momentan gibt es noch keine verpflichtenden Rahmenwerke für Nachhaltigkeitsberichte. Es gibt jedoch zahlreiche Standards, die Unternehmen freiwillig anwenden können.
Viele Nachhaltigkeitsberichte basieren aktuell auf den Standards der Global Reporting Initiative. Es gibt jedoch auch weitere nationale und internationale Rahmenwerke, wie
das Sustainable Finance Standards Board, welches ein Teil der IFRS Foundation ist und das sich auf sektorspezifische Standards spezialisiert,
den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, der 20 branchenübergreifende Kriterien beinhaltet
und die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures, die einen Fokus auf die Analyse und Bewertung von Klimarisiken legen.
Das International Sustainability Standards Board arbeitet momentan an dem global umfassenden Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die EU Taxonomie stellt den Kern des EU Aktionsplans dar und besteht aus der Taxonomie Verordnung, den technischen Bewertungskriterien (delegierte Rechtsakte zu Artikel 10) und dem Artikel 8 zu den Offenlegungspflichten für Unternehmen.
Konkretisiert wird die EU Taxonomie in den FAQs Dezember 2021 und den FAQs Februar 2022. Weitere Veröffentlichungen werden fortlaufend erwartet.
Eine Übersicht über die EU Taxonomie bietet der Taxonomy Compass.
Im Zuge der Prüfung der do no significant harm (DNSH) Kriterien oder der technischen Bewertungskriterien zur Anpassung an den Klimawandel bedarf es einer Klimarisikoanalyse. Hier kann die Guidance des Umweltbundesamts hilfreich sein.
Die Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverordnung bezieht sich speziell auf den Finanzsektor mit dem Ziel die Einbeziehung von Nachhaltigkeit transparent zu gestalten.
Die bisherige CSR-Berichterstattung soll durch den Vorschlag einer neuen Corporate Sustainability Reporting Directive überarbeitet werden. Ein erster Entwurf wurde 2021 veröffentlicht.
Die bisherige Berichterstattung wird durch eine neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt werden. Der Vorschlag zur Überarbeitung der CSRD wurde 2022 vom EU-Parlament und Rat angenommen und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die EU Mitgliedsstaaten haben seit dem 18 Monate zur Umsetzung in nationales Recht Zeit.
Durch die neuen Vorschriften wird die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen stark ansteigen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick gibt es hier.
Die European Financial Reporting Group wurde von der EU-Kommission beauftragt, einen Europäischen Standard zu Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu erarbeiten und bereits Entwürfe veröffentlicht. Die Kommission plant die Annahme eines ersten Satzes von ESRS für Mitte 2023. Die ESRS sind als Ausführungsnormen der CSRD zu verstehen.
Erklärtes Ziel ist es eine Harmonisierung der ESRS und der Standards des ISSB zu gewährleisten.
Die EU-Kommission hat das Ziel, 2023 eine Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der globalen Wertschöpfungsketten zu verabschieden. Die Zustimmung des EU-Rats und des EU-Parlaments sind noch ausstehend.
Die Platform on Sustainable Finance ist für die Überarbeitung der EU Taxonomie zuständig. Es wird zurzeit sowohl an einer Erweiterung der bestehenden EU Taxonomie, als auch an weiteren technischen Bewertungskriterien für die Umweltziele 3-6 (Methode & technische Bewertungskriterien) gearbeitet. Zusätzlich dazu wird eine Social Taxonomy erarbeitet, die die sozialen Nachhaltigkeitsaspekte beleuchtet.
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