Bei folgenden Themen haben sich Unklarheiten bezüglich Ereignissen vor dem Vertragsabschluss ergeben:
Einige Mitglieder haben die Frage aufgeworfen, ob bestimmte Aktivitäten vor dem Vertragsabschluss zugesagte Güter/Dienstleistungen repräsentieren, da diese Einstufung den Zeitpunkt der Umsatzrealisation beeinflussen könnte. Die Mitglieder des FASB/IASB führten an, das Unternehmen solle zuerst den Charakter der Zusagen an den Kunden prüfen und hierbei entscheiden, ob es sich bei Aktivitäten vor dem Vertragsabschluss um ein(e) zugesagte(s) Gut/Dienstleistung handelt oder um Erfüllungsaktivitäten. Bei der Prüfung, ob es sich um ein zugesagt(s) Gut/Dienstleistung handelt soll berücksichtigt werden, ob die Aktivität vor dem Vertragsabschluss zu einem Transfer eines Guts/einer Dienstleistung an den Kunden führt.
IASB Entscheid: Keine Anpassung, da Anwendung klar.
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