Hintergrund
IFRS 15 gibt keinen eindeutigen Hinweis darauf, wie Kündigungsoptionen zu erfassen sind. Es gibt unterschiedliche Ansichten, wie sich Kündigungsoptionen auf die Bewertung der Vertragsdauer auswirken können.
TRG-Diskussion
Das TRG sieht folgende Schlüsse aus der Anwendung des IFRS 15 als möglich an:
- Falls jede Partei den Vertrag zu jeder Zeit ohne Kompensation kündigen kann, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem die Güter/Dienstleistungen übertragen wurden
- Falls jede Partei den Vertrag ohne Kompensation nach einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit kündigen kann, so läuft die Vertragsdauer bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag gekündigt werden kann
- Falls eine Partei den Vertrag kündigen kann und eine Kompensation an die andere Partei leisten muss, so ist die Vertragsdauer entweder die spezifizierte vertragliche Dauer oder Dauer bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Vertrag ohne Kompensation gekündigt werden kann
Das TRG sieht folgende mögliche Konsequenzen:
- Mögliche Auswirkung auf die Verteilung des Transaktionspreises
- Berücksichtigung von Perioden nach dem Kündigungstermin als Verlängerungsoption
- Eventuell Auswirkung einseitiger Kündigungsoption auf den Transaktionspreis
IASB Entscheid: Keine Anpassung, da Anwendung klar.