Beim Verkauf von immateriellen Gütern oder der Bereitstellung von Dienstleistungen im Internet über Dritte (zum Beispiel App Stores) bestehen Unklarheiten in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent. Nach IFRS 15 hängt die Unterscheidung von der Natur der Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden sowie der Kontrolle über das Gut/die Dienstleistung vor Übertragung auf den Kunden, ab. Der immaterielle Aspekt führt zu Unklarheiten:
Das TRG bestätigt, dass die Anwendung der Indikatoren für ein Vermittlergeschäft bei Auftraggebern, die internetbezogene immaterielle Vermögenswerte und Dienstleistungsvereinbarungen anbieten, zu Schwierigkeiten führen können.
April 2016:
Um klarzustellen, wie Beherrschung beurteilt werden kann, hat der IASB die bestehenden Anwendungsleitlinien zu diesem Sachverhalt geändert und ausgeweitet und betont insbesondere die folgenden Punkte:
Ein Unternehmen bestimmt für jede Ware oder Dienstleistung, die einem Kunden zugesagt ist, ob es Prinzipal oder Agent ist. Es besteht die Möglichkeit, dass es für einige davon Prinzipal und für andere Agent ist.
Die Hinweise, die für die Beurteilung von Kontrolle zur Verfügung gestellt werden, sind nicht als abschließende Liste zu begreifen.
Die zur Verfügung gestellten Hinweise können je nach Art der Waren und Dienstleistungen und nach den Bedingungen des Vertrags mehr oder weniger relevant sein, daher können unterschiedliche Hinweise bei verschiedenen Verträgen zu überzeugenderen Beurteilungen führen.
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