Folgende Fragen haben sich beim Ausweis von Vermögenswerten („contract assets“) und Verbindlichkeiten („contract liabilities“) ergeben:
1. | Was ist die geeignete Rechnungseinheit, Vertragsebene oder die einzelnen Leistungsverpflichtungen? |
2. | Soll für individuelle Verträge, die sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten beinhalten, ein Brutto- oder Nettoausweis erfolgen? |
3. | Soll für zusammengefasste Kundenverträge ein separater oder ein kombinierter Ausweis erfolgen? |
4. | Kann ein Unternehmen andere Vermögenswerte und Schulden mit den Vermögenswerten und Schulden des Vertrags saldieren? |
Zu 1. | Nach Ansicht der TRG ist der Vertrag und nicht die separaten Leistungsverpflichtungen die geeignete Rechnungseinheit, um Vermögenswerte und Schulden darzustellen. |
Zu 2. | Für Vermögenswerte und Schulden soll für jeden Vertrag auf Nettoausweis erfolgen. |
Zu 3. | Für Verträge, bei denen die Kriterien zur Zusammenfassung der Verträge zutreffen, soll ein Vermögenswert beziehungsweise eine Verbindlichkeit für den kombinierten Vertrag ausgewiesen werden. |
Zu 4. | Nach Ansicht der TRG sollten die bestehenden Richtlinien zur Saldierung von Vermögenswerten und Schulden beachtet werden. |
IASB Entscheid: Keine Anpassung, da Anwendung klar.
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