Aufgrund des Vorliegens unterschiedlicher Arten von Kundenoptionen (zum Beispiel Kundenauszeichnungen, Kaufanreize, zukünftige Nachlässe) wurden unterschiedliche Themen identifiziert:
TRG präferiert Ansicht A, akzeptiert aber auch Ansicht B
Das Vorliegen materieller Rechte sollte bei der Bewertung der Finanzierungskomponente im Rahmen der Bestimmung des Transaktionspreises miteinbezogen werden.
Nichterstattungsfähige Vorauszahlungen sollten über die Vertragslaufzeit erfasst werden, wenn die Vorauszahlung kein materielles Recht darstellt.
IASB Entscheid: Keine Anpassung, da Anwendung klar.
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!