Hintergrund
Es wurden folgende Bedenken bezüglich der Richtlinien des IFRS 15 für Vertragsmodifikationen geäußert:
- Großer Aufwand bis hin zur Undurchführbarkeit für Unternehmen, die über ein hohes Volumen an Verträgen verfügen
- Hoher Umstellungsaufwand für Unternehmen, die über regelmäßig modifizierte Verträge mit sehr langen Vertragsdauern verfügen (unabhängig von der retrospektiven oder von der modifizierten Umstellungsvariante)
TRG-Diskussion
Anerkennung der TRG für den hohen Umstellungsaufwand bei bestimmten Unternehmen
- Allerdings Verweis darauf, das der Begriff Undurchführbarkeit („impracticability“) eine sehr hohe Schwelle ist.
- Unterstützung der TRG für die Vereinfachung der Behandlung von Vertragsmodifikationen im Rahmen der Umstellung, insbesondere bei Verträgen, die über viele Jahre oft modifiziert wurden.
IASB Entscheid: Keine Anpassung, da Anwendung klar.