Unklarheit über die Bewertung, ob ein Gut/eine Dienstleistung im Vertragskontext unterscheidbar ist; unterschiedliche Ansichten, ob das Vorliegen folgender Punkte die Bewertung beeinflusst:
1. | Kundenspezifisches Design |
2. | Komplexes Design |
3. | Lernkurve eines Unternehmens bei Gütern/Dienstleistungen |
4. | Motivation des Kunden, Güter und Dienstleistungen zu erwerben |
5. | Vertragliche Restriktionen hindern einen Dritten, zugehörige Dienstleistungen zu den Gütern des Vertrags durchzuführen (zum Beispiel Installationen) |
6. | Ein Gut/eine Dienstleistung ist nicht funktionsfähig ohne ein anderes Gut/eine andere Dienstleistung des Vertrags |
Zu 1./2./3. | Das Vorliegen der Faktoren ist nicht individuell maßgeblich für die Beurteilung des Vorliegens einer separaten Leistungsverpflichtung; Die Faktoren sollten vielmehr kollektiv als individuell betrachtet werden |
Zu 4./6. | Unternehmen sollten bei der Bewertung miteinbeziehen, ob die Güter/Dienstleistungen ihren Nutzen beim Kunden alleine oder als kombinierten Output erbringen |
Zu 5. | Notwendigkeit der Nachbesserung seitens des Board, wann ein Gut/eine Dienstleistung in Wechselbeziehung zu anderen Gütern/Dienstleistungen steht und von diesen abhängig ist |
April 2016: Die Zielsetzung der Beurteilung einer Zusage in Bezug auf die Übertragung von Waren/Dienstleistungen besteht darin, zu bestimmen, ob die Zusage im Vertragskontext darin besteht, diese Güter und Dienstleistungen einzeln zu übertragen, oder ob es sich um die Übertragung eines zusammengesetzten Postens handelt, bei dem die zugesagten Güter/Dienstleistungen nur Inputkomponenten sind.
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!