Gemäß IFRS 15 kann ein Vertrag die Zusage enthalten laufend bereitzustehen, um Güter zu liefern oder Leistungen zu erbringen. Dabei ist bislang unklar, worin die Zusage im Rahmen einer „typischen“ Bereitschaftsverpflichtung besteht.
Die TRG-Mitglieder sprachen sich für Möglichkeit 1 aus.
Bezüglich des Leistungsfortschritts waren die Mitglieder weitgehend der Meinung, dass eine zeitbasierte Bemessung angemessen sei, wenn ein Unternehmen erwarte, dass der Kunde den mit der Zusage verbundenen Nutzen innerhalb der Vertragslaufzeit erhalte und in Anspruch nehme. Dagegen sei eine anteilige Erfassung nicht angemessen, wenn der Nutzen nicht gleichmäßig über die Vertragslaufzeit verteilt sei. Als Beispiel wurde ein Jahresvertrag über Schneeräumung genannt, der im Winter zwangsläufig mehr Nutzen bringt. Ein pauschales Zurückgreifen auf ein lineares Modell zur Umsatzrealisierung wird von den Mitgliedern abgelehnt.
IASB Entscheid: Keine Anpassung, da Anwendung klar.
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