Mit der Verabschiedung des IFRS 9 durch das International Accounting Standards Board (IASB) im Sommer 2014 und dem Endorsement durch die EU im Herbst 2016 wurden die formalen Grundlagen für die größte Änderung in der Bankbilanzierung seit der Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS) gelegt. Nun steht den Kreditinstituten der Übergang vom bisher geltenden Bilanzierungsstandard IAS 39 auf die neuen Regelungen des IFRS 9 bevor. Die Versicherungsbranche hat hingegen noch eine Schonfrist bis zum Inkrafttreten des neuen Versicherungsstandards.
Für Kreditinstitute erfolgt mit dem Quartalsabschluss beziehungsweise zumindest mit dem FINREP Reporting zum 31. März 2018 die erste Feuerprobe. Mit dem Inkrafttreten des IFRS 9 ändert sich die Bilanzierung der Aktivseite grundlegend. Zum einen werden durch die Phase 1 die Grundsätze der Kategorisierung vollkommen geändert. Auch wenn de facto die Wertansätze „Fair Value erfolgswirksam“, „Fair Value erfolgsneutral“ und fortgeführte Anschaffungskosten beibehalten wurden, so wurden jedoch die Prinzipien der Zuordnung grundlegend geändert. Auch mit dem Wechsel vom sogenannten Incurred Loss Modell auf das Expected Loss Modell im Rahmen der Phase 2 beim Impairment ergeben sich vielfältige Herausforderungen an Daten, Methoden und Prozessen. Die Phase 3 Hedge Accounting, ist vorerst nur freiwillig anzuwenden – dennoch ergeben sich auch hier bei Beibehaltung der alten Regeln Abhängigkeiten zur Kategorisierung. Eine Umstellung im Hedge Accounting auf die neuen Regeln des IFRS 9 bietet jedoch einige fachliche Vorteile, ist aber mit allerlei nicht eindeutig beschriebenen Fragestellungen verbunden. Das IASB hat für den IFRS 9 zudem eine Implementation Guidance veröffentlicht mit wichtigen Hinweisen zur Einführung beziehungsweise Umstellung auf die Bilanzierung nach IFRS 9.
Im Rahmen der Kategorisierung ist zukünftig einerseits das Geschäftsmodell auf Portfolioebene ausschlaggebend und andererseits das Zahlungsstromkriterium (SPPI) auf Einzelgeschäftsebene. Beim Geschäftsmodell bestimmt sich gemäß IFRS 9 im ersten Schritt ob die Bilanzierung grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten‚ (Amortized Cost), erfolgsneutral übers Eigenkapital (FVOCI) oder vollständig erfolgswirksam zum Marktwert (Fair Value) erfolgen muss. Gerade das SPPI-Kriterium stellt die Banken vor die fachliche Fragestellung welche Vertragsklauseln nach IFRS 9 Amortized Cost unschädlich sind und welche zu einer verpflichtenden Fair Value Bewertung führen. Während dies in einigen Fällen rein qualitativ beurteilt werden kann, ist in anderen Fällen eine quantitative Untersuchung entweder im Rahmen des Benchmark Test oder auch hinsichtlich der Einhaltung von Schwellwerten und Kennzahlen relevant.
Nachdem unter IAS 39 ein sogenannter Incurred Loss Ansatz galt bei dem nur Wertberichtigungen für eingetretene Verluste gebildet wurden, sind unter IFRS 9 auch Wertberichtigungen für erwartete Verluste zu bilden. Je nachdem ob seit Zugang eine signifikante Kreditverschlechterung eingetreten ist oder nicht, ist dieser erwartete Verlust entweder als 12 Monats Expected Loss (Stufe 1) zu bilden oder als Live Time Expected Loss (Stufe 2). Forderungen bei denen bereits ein Ausfallereignis eingetreten ist (Stufe 3), entsprechen weitestgehend dem Ansatz nach IAS 39. Neben den Vorschriften zum Impairment nach IFRS 9 sind für Kreditinstitute auch die Vorgaben vom Baseler Ausschuss (BCBS 350) beziehungsweise der EBA zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Hedge Accountings wurden zwar verschiedene Vereinfachungen umgesetzt, eine Vielzahl der Banken hat sich jedoch entschieden von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen und auf die ausstehenden Vorschriften zum Macro Hedge Accounting zu warten, bis sie diesen Teil des IFRS 9 umsetzen. Für diejenigen, die sich für eine freiwillige Anwendung der IFRS 9-Regeln zum General Hedge Accounting entschieden haben, war meist die Möglichkeit Fremdwährungsbasis-Spreads zu separieren und über die Laufzeit zu amortisieren, ausschlaggebend.
Im Rahmen der Einführung von IFRS 9 sind jedoch nicht nur die direkten fachlichen Anforderungen zu befolgen, sondern auch Schnittstellenthemen zum Beispiel zum Aufsichtsrecht zu beachten und Nebenbedingungen, wie die Bankbuchführung zu berücksichtigen. Dass im Rahmen der IFRS 9-Einführung in der Regel auch umfassende Anpassungen in der IT und entsprechende Testaktivitäten erforderlich sind, führt ebenso zu einer weiteren Erhöhung der Komplexität, wie die notwendige Arbeitsteilung zwischen Finanzen, Risikocontrolling, Marktfolge und Treasury.
Die WTS Advisory verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich von IFRS Einführungen und Umstellungen auf neue Standards. Auch im Umfeld von IFRS 9 Umstellungen haben unsere Berater bereits diverse Mandanten sowohl im Bereich der Kategorisierung, als auch im Themenfeld Impairment und den notwendigen Anpassungen im Hedge Accounting unterstützt. Neben der Beratung bei der Interpretation und Umsetzung der Fachanforderungen berät die WTS Advisory auch bei der Gestaltung der Prozesse unter IFRS 9. Darüber hinaus verfügen wir über Lösungsansätze für Workarounds bei einer nicht vollständigen technischen Umsetzung.
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