Hedge Accounting bietet als bilanzielles Wahlrecht die Möglichkeit, ökonomische Sicherungsstrategien auch bilanziell abzubilden. Damit können Verwerfungen in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Eigenkapital, die aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen resultieren (sogenannte Accounting Mismatches), zum Beispiel aus fortzuführenden Anschaffungskosten, bilanzierten Grundgeschäften und zum Fair Value bilanzierten Sicherungsinstrumenten, deutlich reduziert werden. Zur gezielten bilanziellen Ergebnis-/Eigenkapitalstabilisierung werden Grund- und Sicherungsgeschäfte zu Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39, IFRS 9 beziehungsweise US-GAAP oder zu Bewertungseinheiten gemäß HGB beziehungsweise BilMoG zusammengefasst und die jeweils kompensierenden Wertänderungen entsprechend bilanziert. Die Ausübung des Wahlrechtes geht jedoch mit zahlreichen Anforderungen an die Dokumentation, die Bewertung, die Bilanzierung, die Offenlegung im Anhang, Systeme und Prozesse und nicht zuletzt an das interne Reporting einher.
Um nachhaltig die gewünschten Effekte zu erzielen, ist es in einem ersten Schritt unerlässlich, die unternehmens- und transaktionsspezifischen Ziele des Hedge Accountings im Rahmen einer Sicherungsstrategie zu definieren. Im nächsten Schritt ist dann zu prüfen, wie diese Strategie inhaltlich umgesetzt werden kann und welche Tools zum Einsatz kommen sollen. Des Weiteren sollte in Abhängigkeit der Zieldefinition festgelegt werden, wie die Zielerreichung gemessen werden soll. Hierfür bietet sich regelmäßig, eine in den Hedge-Prozess integrierte Überleitung zwischen ökonomischem und bilanziellem Ergebnis an, in der die systematischen Unterschiede ermittelt werden und die Grundlage für eine laufende Analyse und Optimierung bietet. Zur Konzeption des maßgeschneiderten Hedge Accounting-Ansatzes sind dabei verschiedene Fragestellungen relevant:
Insbesondere für den Effektivitätstest sowie für die Ermittlung, die Trennung und den Ausweis einzelner Ergebnisgrößen in der externen Berichterstattung und im internen Reporting sind methodische Fragestellungen zu klären, die in Abhängigkeit der relevanten Bilanzierungsvorgabe unterschiedlich kritisch für die nachhaltige Zielerreichung sein können. Typische Themenschwerpunkte umfassen hierbei:
Aufgrund des vom IASB im IFRS 9 eingeräumten Sonderwahlrechtes zur Beibehaltung der Regelungen des IAS 39 bis zur Veröffentlichung eines neuen Macro-Hedge-Accounting-Ansatzes, ergeben sich zum Teil neue Fragestellungen, zum Beispiel wie der IAS 39 Ansatz mit den neuen Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten des IFRS 9 in Einklang gebracht werden kann. Auch der Übergang auf einen IFRS 9 Hedge Accounting-Ansatz ist aufgrund der Vielzahl von offenen Fragestellungen und ungeklärten Definitionen herausfordernd, bietet aber auch neue, zusätzliche Möglichkeiten. Typische Schwerpunkte ergeben sich wie folgt:
Gerade aus der umfangreichen Bandbreite und komplexen fachlichen, beziehungsweise methodischen Herausforderungen ergeben sich teils sehr spezielle Anforderungen an eine maßgeschneiderte Systemumsetzung. Vor diesem Hintergrund ist eine intensive Analyse und transparente Gegenüberstellung des Leistungsspektrums der verschiedenen Systemlösungen im Vorfeld ratsam, um eine leistungsfähige und hinreichend flexible Abbildung der verfolgten Sicherungsstrategie sicherzustellen. Typische Fragestellungen umfassen dabei:
Die WTS Advisory verfügt als spezialisierte Beratung für die Gesamtbanksteuerung über langjährige Erfahrung in zahlreichen Projekten rund um das Thema Hedge Accounting gemäß IFRS, HGB oder US-GAAP. Von der fachlichen Konzeption, über die Softwareauswahl bis hin zur systemtechnischen Umsetzung legen wir dabei großen Wert auf den zielgerichteten Einsatz von Lösungen, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen.
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