FINREP betrifft nahezu jedes Kreditinstitut. Vom aufsichtsrechtlich bedeutenden IFRS-Gruppeninstitut bis zum kleineren HGB-Einzelinstitut bestehen Meldepflichten, deren Art und Umfang sich nach der Signifikanz und Größe des Institutes sowie den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bemisst:
Im Jahr 2018 führte das Reporting Framework 2.7 für IFRS-Anwender zu Anpassungen in nahezu jedem FINREP-Template. Zum einen resultieren aus den geänderten IFRS 9-Haltekategorien neue FINREP-Bilanzierungsportfolios, zum anderen mussten, sowohl die Einführung des Expected-Credit-Loss-Models mit dem 3-Stufen-Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge, als auch die Anpassungen in Bezug auf das Hedge Accounting in den FINREP-Templates umgesetzt werden.
Mit Einführung der neuen FINREP-Templates nach IFRS wurden die konzeptionellen Schwächen bei der bisherigen Definition des Bruttobuchwertes beseitigt. Auf Basis der neuen FINREP-Bilanzierungsportfolios ergaben sich dadurch unterschiedliche Ableitungen:
Aber auch für HGB-Anwender wurden die sogenannten nGAAP-Templates angepasst, um die Konsistenz zu den IFRS-Meldungen zu wahren. Darüber hinaus wurde die Chance genutzt, Optimierungspotentiale, die sich in den vergangenen Jahren aus den praktischen Erfahrungen der nGAAP-Anwender ergaben, umzusetzen. Weniger bedeutende Institute mussten die überarbeiteten nGAAP-Templates erstmalig zum Meldestichtag 31. März 2019 anwenden.
Ein Schwerpunkt des Reporting Framework 2.9 lag in der erweiterten Berichterstattung zu Non-Performing Exposures (NPE) und Forborne Exposures ab dem Meldestichtag 31.03.2020. Hierfür wurde ein modularer Aufbau gewählt, der zum einen erweiterte Meldebögen für alle Institute beinhaltete, zum anderen aber auch neue Meldebögen einführte, die zusätzlich von Instituten mit einer Bilanzsumme von über 5 Mrd. Euro und einer NPE-Quote von mehr als 5 Prozent zu befüllen sind. Mit der Erweiterung der Berichtspflichten wurde der hohen aufsichtsrechtlichen und ökonomischen Relevanz von notleidenden Krediten Rechnung getragen und Maßnahmen der Institute zur Behandlung von NPE hervorgehoben.
Daneben wurden mit dem Framework 2.9 Änderungen bei der Berichterstattung zur Gewinn- und verlustrechnung und zum Leasing umgesetzt:
Mit In-Kraft-Treten des Reporting Frameworks 3.0 im Jahr 2021 erfolgte zuletzt eine Bündelung aller Anforderungen an das Supervisory-Reporting der CRR-Institute in einem Framework. Dies machte zum einen Anpassungen in einzelnen FINREP-Tabellen als auch bei der Definition von Meldeinhalten erforderlich. So wurde beispielsweise auch die Definition von NPE und Forbeareance-Angaben harmonisiert, in dem sich die Vorgaben hierzu nun ausschließlich auf die CRR beziehen.
Neben den Änderungen aufgrund der Harmonisierungsbestrebungen wurde mit dem Reporting Framework 3.0 auch der Ausweis von POCI-Exposures neu geregelt. Hierbei handelt es sich um Exposures, die bereits zum Zugangszeitpunkt einer Wertminderung unterliegen. Diese werden nicht mehr als Teil der Stage 3-Exposures, sondern nunmehr in gesonderten Spalten ausgewiesen.
Die kontinuierliche Anpassung des Meldeinhalts der FINREP-Templates wird sich weiter fortsetzen. Aus jeder Änderung ergeben sich - neben der Notwendigkeit, Meldeinhalte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen- auch Wechselwirkungen in der Reportingstruktur.
Die WTS Advisory hat erfolgreich diverse FINREP-Projekte, sowohl bei IFRS-, als auch bei HGB-Instituten durchgeführt und verfügt über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Sie berät bei der Umsetzung von offenen Fragestellungen, die sich aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen oder aufgrund von Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften sowie von Berichtsstrukturen und Prozessen ergeben. Im Rahmen eines Reviews überprüft die WTS Advisory die Ableitung von Meldeinhalten aus dem Rechnungswesen und stellt die Überleitbarkeit zu anderen aufsichtsrechtlichen Meldungen sicher.
Im Rahmen der FINREP-Prozessoptimierung unterstützt die WTS Advisory von der Implementierung semi-automatischer Abstimmprozesse für kleine und mittlere Institute bis hin zur vollständigen Prozessautomatisierung von End-to-end-Prozessen bei der Meldungserstellung.
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