Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) – Stand Mai 2013
IAS 27 beinhaltet die Regelungen für ein Unternehmen zur Bilanzierung seiner Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen bei der Erstellung seines Einzelabschlusses nach lokalem Recht.
Ein Konzernabschluss im Sinne des IAS 27.4 ist der Abschluss eines Konzerns, bei dem Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als handle es sich um ein einziges Unternehmen. Einzelabschlüsse sind die von einem Mutterunternehmen oder Investor, der an der gemeinschaftlichen Führung eines Beteiligungsunternehmens beteiligt ist oder einen maßgeblichen Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen hat, aufgestellten Abschlüsse , in denen die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder nach IFRS 9 bilanziert werden.
Der Einzelabschluss eines Unternehmens ist nach IAS 27.9 unter Berücksichtigung aller relevanten IFRS- / IAS-Regelungen aufzustellen. Die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und an assoziierten Unternehmen sind gemäß IAS 27.10 entweder zu Anschaffungskosten oder in Übereinstimmung mit IFRS 9 zu bilanzieren.
Beteiligungen, die zu Anschaffungskosten bilanziert und als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind gemäß IFRS 5 zu bilanzieren. Wurden diese Beteiligungen bereits nach IFRS 9 bilanziert, wird die Bewertungsmethode beibehalten.
Dividenden aus den Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen sind nach IAS 27.12 mit der Entstehung des Rechtsanspruchs erfolgswirksam zu erfassen.
Neben den Anhangangaben der bei der Erstellung des Einzelabschluss relevanten IFRS / IAS hat ein Unternehmen nach IAS 27.16 / IAS 27.17 eine Auflistung seiner bedeutenden Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen anzugeben, sowie eine Beschreibung der Bilanzierungsmethode dieser Beteiligungen.
Ein Mutterunternehmen hat anzugeben, welche der Abschlüsse nach IFRS 10, IFRS 11 oder IAS 28 aufgestellt worden sind. Stellt ein Mutterunternehmen keinen Konzernabschluss auf, so hat es dies anzugeben, sowie Informationen zum Unternehmen, in dessen Konzernabschluss der Einzelabschluss eingeht.
Die aktuelle Fassung des IAS 27 wurde im Mai 2011 herausgegeben und trat am 1. Januar 2013 in Kraft.
Bei Fragen zu IAS 27 oder zu anderen IAS, IFRS, SIC oder IFRIC kontaktieren Sie bitte die IFRS-Experten der WTS Advisory unter 0711/6200749-0 oder info-advisory(at)wts.de.
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