Um die im Sinne der Baseler Säule III gewünschte Marktdisziplin zu fördern, müssen Kreditinstitute regelmäßig einen Offenlegungsbericht erstellen und in zeitlicher Nähe zum Geschäftsbericht, beziehungsweise seit Ende 2017 zum jeweiligen Zwischenfinanzbericht, veröffentlichen.
Während in der Vergangenheit die Anforderungen qualitativ formuliert waren und die eigentliche Gestaltung weitestgehend dem berichtspflichtigen Institut überlassen war, sind mit der letzten Überarbeitung der Anforderung durch den Baseler Ausschuss eine Vielzahl von standardisierten Tabellen und Templates hinzugekommen. Darüber hinaus ist nun neben der schon immer erforderlichen Überleitung der Eigenmittel auch eine Überleitung der Risikoaktiva auf die einzelnen Bilanzpositionen erforderlich.
Neben der eigentlichen Ermittlung der Werte sollten im Ermittlungsprozess auch IKS-Systeme implementiert werden, um die Qualität der veröffentlichten Daten sicher zu stellen. Darüber hinaus stellt sich gerade bei neuen Offenlegungsanforderungen die Frage, ob und welche Wechselwirkungen diese gegebenenfalls auf die interne Steuerung beziehungsweise auf die Rückfragen von Analysten und Ratingagenturen haben könnten. Hier gilt es auf entrechtende Eventualitäten grundsätzlich vorbereitet zu sein.
Neben den bereits durch die EU umgesetzten Offenlegungsanforderungen bestehen weitere Anforderungen – gerade für Liquiditätsrisiken, die im Rahmen der CRR (Kreditrisiko) erst noch für alle Institute verbindlich werden. Auch durch die Finalisierung von Basel III und weitere mögliche Basel IV Ergänzungen, ist in der Zukunft mit einer weiteren Ausdehnung der Offenlegungspflichten zu rechnen.
Die WTS Advisory unterstützt Kreditinstitute bei der Erstellung und Konzeption des Offenlegungsberichtes. Dabei agieren unsere erfahrenen Berater sowohl bei der redaktionellen Gestaltung im Rahmen der regulatorischen Vorgaben als auch bei der Definition von Datenquellen und Prozessen zur Sammlung und zum Zusammenfügen der für den Offenlegungsbericht erforderlichen Angaben. Darüber hinaus unterstützen die WTS Advisory bei der Abstimmung und Harmonisierung mit anderen Berichtsanforderungen, zum Beispiel im Rahmen des Geschäftsberichtes, der regulatorischen Berichterstattung an die Aufsicht und einer integrierten Berichterstattung.
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