Gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) stehen mit dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) und dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) zwei Alternativen zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken zur Verfügung.
Innerhalb des Standardansatzes kann das Risikogewicht von Kreditrisikopositionen auf der Grundlage externer Bonitätsbeurteilungen ermittelt werden. Abhängig von der externen Bonitätsbeurteilung werden den Kreditrisikopositionen je nach Forderungsklasse Risikogewichte von 0 bis zu 1.250 % zugeordnet. Ein Risikogewicht von 1.250 % führt zu einer Vollunterlegung durch Eigenkapital. Daneben gibt es auch Forderungsklassen, in denen die Risikogewichtung nicht anhand der externe Bonitätsbeurteilungen, sondern über Anwendung von pauschalen Risikogewichten erfolgt, welche lediglich die Art der Kreditrisikoposition berücksichtigen.
Als Alternative zum KSA-Ansatz können Kreditinstitute auch den risikosensitiveren IRB-Ansatz wählen, der auf institutseigenen Ratingverfahren basiert. Während beim Basisansatz (Foundation IRB Approach) lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeiten der Schuldner geschätzt werden, sind beim fortgeschrittenen Ansatz (Advanced IRB approach) zusätzlich auch Verlustraten bei Ausfall, Konversionsfaktoren von außerbilanziellen Geschäften und Restlaufzeiten zu bestimmen. Vor Verwendung des IRB-Ansatzes ist eine Zulassungsprüfung durch die Aufsicht erforderlich.
Mit In-Kraft-Treten der CRR III ergeben sich Änderungen bezüglich der Anwendung der beiden Ansätze. Zum einen ist der fortgeschrittene IRB-Ansatz bei Instituten und Großunternehmen (Jahresumsatz > 500 Mio.Euro) nicht mehr zulässig. Für Risikopositionen gegenüber Beteiligungen ist nur noch der KSA zulässig. Darüber hinaus wird der sogenannte Output-Floor eingeführt. Dieser begrenzt die Begünstigung bei der Eigenmittelunterlegung, die sich durch die Anwendung des IRBA im Vergleich zum KSA ergibt.
Sowohl im Rahmen des KSA als auch beim IRBA werden die entsprechenden Eigenmittelanforderung durch institutsinterne Systeme quantifiziert. Jeder Kreditnehmer wird dabei anhand der Bonitätsbeurteilungen einer bestimmten Ratingstufe zugeordnet. Das für die jeweilige Kreditrisikoposition anzuwendende Risikogewicht berücksichtigt vor allem die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollumfänglich nachkommt. Die intern ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten pro Ratingstufe werden häufig auf Basis von historischen Daten geschätzt.
Neben fachlichen und technischen Hürden stehen Institute häufig vor prozessualen Herausforderungen im Rahmen der Kreditrisikoermittlung, angefangen bei der Erhebung der notwendigen Informationen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Schuldners, über die Verarbeitung der Daten bis hin zur Sicherstellung der Konsistenz der verwendeten Daten.
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Die WTS Advisory unterstützt bei der Konzeptionierung und Implementierung eines geeigneten Systems zur Kreditrisikoermittlung unter Berücksichtigung der institutsinternen sowie der regulatorischen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Prozesse innerhalb des Kreditinstituts.
Unsere Leistungen reichen von der Beratung bei punktuellen fachlichen Grundsatzfragen bis hin zur umfassenden Automatisierung von End-to-end-Prozessen im Rahmen der Kreditrisikoermittlung.
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