Mit dem European Green Deal hat sich die Europäische Union (EU) das ambitionierte Ziel gesetzt, die Nettoemission von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und als erster „Kontinent“ klimaneutral zu werden. Für die Erreichung dieses Ziels sind sehr hohe Investitionen erforderlich - die notwendigen Mittel sollen dabei im Wesentlichen aus privatem Kapital bereitgestellt werden.
Sustainable Finance - also die Berücksichtigung von ESG-Erwägungen bei Investitionsentscheidungen im Finanzsektor - ist ein wesentliches Element der Umsetzungsstrategie. Banken und Versicherungen in der EU übernehmen eine zentrale Funktion im Rahmen dieses Transformationsprozesses.
Die EU schafft mit der zuletzt im Juli 2021 adjustierten Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft den regulatorischen Rahmen für die Transformation. Die Auswirkungen auf Finanzinstitute sind erheblich. Zu den wesentlichen regulatorischen Elementen der Umsetzungsstrategie zählen:
Die EU-Taxonomie-Verordnung bietet in Verbindung mit den ergänzenden delegierten Verordnungen ein wissensbasiertes Klassifikationssystem, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren. Sie ermöglicht
Banken und Versicherungen müssen daher alle taxonomierelevanten Informationen ihrer Kunden bzw. ihrer Investitionsobjekte erheben und berücksichtigen. Die Vorgaben für Kreditinstitute erstrecken sich in reduziertem Umfang auch auf private Kreditnehmer.
Die SFDR - auch als Offenlegungsverordnung bezeichnet - enthält umfangreiche Berichtsanforderungen bezüglich der Emissions- bzw. Investitionstätigkeit von Finanzdienstleistern. Die Anforderungen enthalten u.a. Angaben zu Nachhaltigkeitsrisiken und potenziell nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact - PAI) von Investitionen. Ferner erfolgt eine dreistufige Kategorisierung von Finanzprodukten in Abhängigkeit von den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Im Rahmen der Einführung der neuen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) müssen Banken und Versicherer im Rahmen der Kundenberatung neben den bisherigen Anlagezielen (Anlagezweck, Anlagedauer und Risikotoleranz) die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden und Anleger berücksichtigen. Institute dürfen nur solche Finanzprodukte empfehlen, die mit allen Anlagezielen der Kunden verfolgen.
Mit der 7. MaRisk-Novelle erfolgt die Integration nachhaltigkeitsbezogener Anforderungen in das Risikomanagement von Kreditinstituten.
In der aktualisierten Kapitaladäquanzverordnung (CRR III) und Eigenkapitalverordnung (CRD IV) hat die EU-Kommission neben den Inhalten der Basler Rahmenvereinbarung III auch das Management von ESG-Risiken integriert. Die Anforderungen umfassen Identifikation, Management und Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Risiken. Ferner erfolgt die Überwachung im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP). Im Bedarfsfall können durch die Bankenaufsicht Maßnahmen wie z.B. zusätzliche Eigenmittelanforderungen ergriffen werden.
In Zukunft werden Banken und Versicherungen sich verstärkt darauf konzentrieren müssen, ihre Geschäftsmodelle nachhaltig zu gestalten, ESG-Kriterien in ihre Entscheidungsprozesse zu integrieren sowie die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Dabei werden sie auch auf die Herausforderungen des Klimawandels und anderer globaler Nachhaltigkeitsprobleme reagieren und Lösungen für diese finden müssen, um langfristig erfolgreich zu sein.
Banken und Versicherungen benötigen ESG-Daten als Grundlage für die Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und zur Erfüllung ihrer verschiedenen ESG-bezogenen Verpflichtungen im Rahmen der Planung und des Reporting.
Die WTS Advisory unterstützt Sie bei der Entwicklung Ihrer ESG-Strategie, der Erhebung von Kennzahlen, der Integration in die Berichterstattung sowie deren Verankerung innerhalb der Banksteuerung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf Grundlage Ihrer Anforderungen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine maßgeschneiderte Roadmap und begleiten Sie bei der Umsetzung in Ihrer IT-Landschaft - bis hin zur vollständigen Automatisierung von End-to-end-Prozessen bei der Erstellung von Meldungen und Reports.
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