In verschiedensten Situationen werden Gutachten oder Bescheinigungen für externe Adressaten des Unternehmens benötigt. Beispielsweise muss nach Aktienrecht bei Sacheinlagen deren Werthaltigkeit geprüft werden. Um eine Befreiung von der EEG-Umlage zu beantragen, wird eine EEG-Bescheinigung benötigt. Auch zum Beispiel bei Zuschüssen durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sind regelmäßige Prüfungen und Bescheinigungen nötig, um die entsprechenden Fördergelder zu erhalten.
Nach Aktienrecht wird zum Beispiel zur Beurteilung der Werthaltigkeit einer Forderung oder einer Beteiligung eine Werthaltigkeitsbescheinigung benötigt. Soll bei einer Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgen, zum Beispiel durch Einbringung einer Beteiligung oder einer Forderung gegen Ausgabe von Anteilen, muss die Werthaltigkeit dieser Sacheinlage nach §§ 183 Abs. 3, 33 Abs. 3 -5 AktG geprüft werden. Im Zusammenhang mit solchen Einbringungen ist häufig eine Unternehmensbewertung erforderlich, um die Werthaltigkeit einer Beteiligung beurteilen zu können. Im Zuge dieser wird das Unternehmen anhand gängiger Bewertungsverfahren (kapitalwertorientierte Verfahren wie Discounted Cashflow) bewertet und ein Bewertungsgutachten entsprechend den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW S 1) erstellt.
Stromkostenintensive Unternehmen können nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) eine Befreiung von der EEG-Umlage beantragen, wenn die Stromkostenintensität (SKI) eine bestimme Schwelle überschreitet. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers gemäß § 64 EEG. Wir ermitteln hierzu die Bruttowertschöpfungsrechnung und die Stromkosten des Unternehmens und bestimmen die SKI, weiterhin wird in Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die erforderliche EEG-Bescheinigung erteilt.
Bei komplexen Bilanzierungsfragen mit größerer Tragweite für das Unternehmen wird oftmals eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich sein. Für Themen wie zum Beispiel die bilanzielle Behandlung von finanzielle Restrukturierungen, Unternehmenserwerben oder Finanzinstrumenten ist jeweils spezifisches Fachwissen nötig, um Detailfragen zu beantworten. Hier müssen die einschlägigen Bilanzierungsvorschriften korrekt angewendet und Argumente sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, um eine fundierte Beantwortung der Bilanzierungsfrage im Sinne des Unternehmens zu ermöglichen. Oftmals bestehen Auslegungs- und Interpretationsspielräume, die zu Gunsten des Unternehmens genutzt werden können.
Wir von der WTS Advisory führen für Ihr Unternehmen die entsprechenden Prüfungen durch und erstellen die notwendigen Bescheinigungen. Diese sind auf die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen der externen Adressaten zugeschnitten. Unser Spektrum umfasst eine Vielzahl von Bescheinigungen, beispielsweise bezüglich der Werthaltigkeit von Sacheinlagen, für Mittelverwendungsprüfungen, für GIZ-Zuschüsse, EEG-Bescheinigungen, Grenzpreisbescheinigungen nach der Konzessionsabgabenverordnung sowie andere gutachterliche Stellungnahmen. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Erstellung von Bilanzierungsgutachten oder sogenannte Second Opinions (gutachterliche Stellungnahme) zu Bilanzierungssachverhalten. Dabei sind wir anerkannter Sparringspartner aller renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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