Fragestellungen zur Rechnungslegung sind nicht immer auf den ersten Blick eindeutig zu beantworten. Daher ist es keine Seltenheit, dass unterschiedliche Parteien einen Sachverhalt im Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften voneinander abweichend beurteilen.
Den Rechnungslegungsvorschriften können dabei sowohl das HGB, die IFRS oder die US-GAAP zugrunde liegen. Fragestellungen betreffen regelmäßig den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden in der Finanzberichterstattung. Aber auch Einschätzungen zur Wesentlichkeit bei unterlassenen Angaben im Anhang oder Lagebericht sind oftmals zentrale Diskussionspunkte.
Falls Sie eine objektive Meinung oder unterstützende Argumente für Ihre Position benötigen, erstellen unsere Experten Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen beziehungsweise Second Opinions für Sie.
Im Rahmen von Gutachtentätigkeiten werden wir uns unparteiisch verhalten, das heißt keine Partei benachteiligen oder bevorzugen. Dazu erfassen wir den zu begutachtenden Sachverhalt vollständig, beurteilen diesen unter Abwägung der wesentlichen Gesichtspunkte fachlich und geben im Rahmen des Gutachtens alle wesentlichen Gesichtspunkte vollständig wieder.
Im Zuge gutachterlicher Stellungnahmen und Second Opinions werden wir beauftragt, eine Darstellung mit argumentativer Funktion vorzunehmen oder einen Sachverhalt vor dem Hintergrund der bestehenden Regelungen zu würdigen.
Wir von der WTS Advisory unterstützen bei Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen zu diversen Bilanzierungs- und Rechnungslegungsthemen. Wir können auf einen großen Fundus von uns erstellter Gutachten und Stellungnahmen zurückgreifen und unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Bilanzierung und Zusammenarbeit mit den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie deren speziellen Anforderungen und Erwartungen an ein Gutachten einfließen lassen.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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