Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) – Stand Mai 2013
Unternehmen, deren Geschäftsbereich die Erschließung von Bodenschätzen umfasst, haben für die Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen die Regelungen des IFRS 6 anzuwenden. Mittels der Regelungen wird die Bilanzierung und Bewertung der Ausgaben für die Evaluierung und Exploration von Bodenschätzen festgelegt.
Ausgaben für Exploration und Evaluierung sind definiert als Ausgaben, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Suche nach Bodenschätzen entstehen, bevor die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Realisierbarkeit einer Gewinnung von Bodenschätzen nachgewiesen werden kann.
Für den Ansatz von Ausgaben für Explorationen und Evaluierungen hat ein Unternehmen gemäß IFRS 6.6 unter Berücksichtigung der Regelungen des IAS 8.10 Rechnungslegungsmethoden zu entwickeln.
Die entsprechenden Vermögenswerte sind nach IFRS 6.15 als eigenständige Klasse von Vermögenswerten als materielle oder immaterielle Vermögenswerte darzustellen.
Die entsprechenden Vermögenswerte aus Exploration und Evaluierung sind nach IFRS 6.8 bei ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Im Rahmen der Festlegung der Rechnungslegungsmethode zur Bewertung von Ausgaben für Exploration und Evaluierung hat ein Unternehmen nach IFRS 6.9 dabei festzulegen, welche Ausgaben (z.B. Erwerb von Rechten zur Exploration, Studien, Probebohrungen, Erdbewegungen) erfasst werden.
Für Zwecke der Folgebewertung sind die Vermögenswerte aus Exploration und Evaluierung gemäß IFRS 6.12 mittels Anschaffungskostenmodell oder Neubewertungsmodell gemäß IAS 16 (bei Darstellung als Vermögenswerte des Sachanlagevermögens) oder gemäß IAS 38 (bei Darstellung als immaterielle Vermögenswerte) zu bewerten.
Zudem sind die Vermögenswerte nach IFRS 6.18 auf eine mögliche Wertminderung zu untersuchen, wenn Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes für Exploration und Evaluierung seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Ein entsprechender Wertminderungstest ist auf Basis der Regelungen des IAS 36 durchzuführen.
Ein Unternehmen hat in seinem Abschluss die angewandten Rechnungslegungsmethoden, die Beträge der Vermögenswerte und Schulden aus Exploration und Evaluierung, die Erträge und Aufwendungen und die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit anzugeben, die aus der Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen resultieren.
Bei Fragen zu IFRS 6 oder zu anderen IAS, IFRS, SIC oder IFRIC kontaktieren Sie bitte die IFRS-Experten der WTS Advisory unter 0711/6200749-0 oder info-advisory(at)wts.de.
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