Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) – Stand Mai 2013
Die Regelungen des IAS 33 sind von Unternehmen, deren Anteile an einer Börse oder außerbörslich gehandelt werden oder die ihre Abschlüsse zwecks Emission von Stammaktien auf einem öffentlichen Markt bei einer Wertpapieraufsichts- oder Regulierungsbehörde einreichen, zu beachten. Der Standard enthält Leitlinien für die Ermittlung und die Darstellung des Ergebnisses je Aktie.
IAS 33.5 definiert Stammaktien als Eigenkapitalinstrumente, die allen anderen Arten von Eigenkapitalinstrumenten nachgeordnet sind. Potentielle Stammaktien sind im Sinne des Standards Finanzinstrumente oder sonstige Verträge, die dem Inhaber ein Anrecht auf Stammaktien verbriefen können. Als Verwässerung wird die Reduzierung des Gewinns je Aktie bzw. eine Erhöhung des Verlustes je Aktie durch vorhandene Aktion-Optionen, Aktien-Optionsscheinen und ausgegebenen Stammaktien verstanden.
Ein Unternehmen hat sowohl das unverwässerte Ergebnis (IAS 33.9), als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie (IAS 33.30) anzugeben. Dabei sind nach IAS 33.68 das unverwässerter Ergebnis und das verwässerte Ergebnis für den fortgeführten Geschäftsbereich und den aufgegebenen Geschäftsbereich jeweils separat anzugeben, wenn es die Regelungen des IFRS 5 anwendet.
Für die Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses hat ein Unternehmen gemäß IAS 33.10 den auf die Stammaktionäre des Unternehmens entfallenden Gewinn oder Verlust durch die durchschnittliche Anzahl der in der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien zu dividieren. Hierfür sind der Gewinn oder der Verlust um Steuern, Minderheiten und Vorzugsdividenden anzupassen. Für die Anzahl der Stammaktien ist nach IAS 33.19 der gewichtete Durchschnitt der in der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien zu berücksichtigen. Dabei sind auch emissionsfähige Aktien einzubeziehen, sofern bestimmte Voraussetzungen zur Ausgabe dieser Aktien in der Berichtsperiode erfüllt sind.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ist nach den Regelungen des IAS 33.31 dadurch zu ermitteln, dass der auf die Stammaktionäre des Mutterunternehmens entfallende Gewinn und die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien um sämtliche Verwässerungseffekte bereinigt werden. Dabei ist der entsprechende Gewinn oder Verlust des Mutterunternehmens zusätzlich um Dividenden, Zinsen und sonstige erfolgswirksame Effekte aus potentiellen Stammaktien zu korrigieren und die durchschnittliche Anzahl der Stammaktien ist um die durchschnittliche Anzahl der im Berichtsjahr im Umlauf befindlichen potentiellen Stammaktien zu korrigieren.
Kommt es im Geschäftsjahr zu einer Ausgabe von Gratisaktien oder führt das Unternehmen einen Aktiensplitt durch, so hat das Unternehmen nach IAS 33.64 die Berechnungen des unverwässertes Ergebnisses und des verwässerten Ergebnisses für sämtliche dargestellten Perioden zu korrigieren. Dabei sind die Regelungen des IAS 8 zu beachten.
In seinem Abschluss hat das Unternehmen den auf die Stammaktionäre des Mutterunternehmens entfallenden Gewinn / Verlust sowie eine entsprechende Überleitungsrechnung auf das zu Grunde liegende Periodenergebnis angeben. Darüber hinaus sind die durchschnittliche gewichtete Anzahl von Stammaktien, die bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses und des verwässerten Ergebnis zu Grunde gelegt worden sind, anzugeben, sowie eine Überleitung zwischen den beiden Werten. Zudem sind Angaben zu Instrumenten zu machen, die das unverwässerte Ergebnis zukünftig verwässern können und eine Beschreibung von Transaktionen mit Stammaktien oder potentiellen Stammaktien, die nach dem Abschlussstichtag zu Stande kommen und einen erheblichen Einfluss auf die Anzahl von Stammaktien oder potentiellen Stammaktien haben.
Bei Fragen zu IAS 33 oder zu anderen IAS, IFRS, SIC oder IFRIC kontaktieren Sie bitte die IFRS-Experten der WTS Advisory unter 0711/6200749-0 oder info-advisory(at)wts.de.
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