Die anteilsbasierte Vergütung von Mitarbeitern gewinnt gleichermaßen in börsennotierten Unternehmen, Venture Capital-finanzierten Start-ups und auch als Vergütungsvereinbarungen im Rahmen von Unternehmenskaufverträgen immer mehr an Bedeutung.
Seit der Veröffentlichung des IFRS 2 im Februar 2004 müssen sich alle Unternehmen, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren, der aufwandswirksamen Behandlung von anteilsbasierten Vergütungsprogrammen wie zum Beispiel Aktienoptionen stellen. Dies gilt auch dann, wenn lediglich die Anteilseigner dem Management Incentives gewähren und die Bilanz des Unternehmens sonst gar nicht berührt wird.
Die Bewertung dieser Programme ist gemäß IFRS 2, anhand eines anerkannten Bewertungsmodells, durchzuführen. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Binomialmodell oder eine Monte Carlo Simulation. Die Komplexität der Optionspreismodelle und der verschiedenen, in die Modelle einfließenden, Parameter führen in der Praxis häufig zu Anwendungsschwierigkeiten und erheblichem zeitlichen Aufwand beim Aufbau. Der IFRS 2 fordert die Berücksichtigung verschiedenster Modellparameter wie Ausübungspreis, Laufzeit der Option sowie Volatilität des zugrundeliegenden Aktienkurses. Dabei gewinnt die Aufnahme von absoluten und relativen Erfolgszielen (beispielsweise die Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zu einem Vergleichsindex) zunehmend an Bedeutung. Regelmäßig ist in den jeweiligen Unternehmen Know-how zur Programmierung der Bewertungsmodelle nicht vorhanden.
Unsere Experten liefern Ihnen hier die nötige, fachliche Unterstützung. Je nach Bewertungszweck und Ausgestaltung des Vergütungsprogrammes (beispielsweise Aktienoptionen, Phantom Shares, Matching Shares etc.) verwenden die Berater der WTS Advisory ein entsprechendes Bewertungsmodell. Die Bestimmung der notwendigen, relevanten Kapitalmarktparameter wie zum Beispiel Volatilität, Korrelation oder laufzeitspezifischer, risikoloser Zinssatz werden aus Datenbanken abgeleitet. Unsere Bewertungsmodelle sind vorbereitet und bei den gängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bereits bekannt, so dass der Prüfungsprozess in aller Regel reibungslos verläuft. Vor der Durchsprache der Ergebnisse mit Ihrem Wirtschaftsprüfer stimmen wir die bilanzpolitischen Parameter und Implikationen mit Ihnen ab. Auf Wunsch liefern wir für das Modell, wie auch für die entsprechenden Bewertungsparameter eine Dokumentation die dem Wirtschaftsprüfer wie auch der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (BaFin) standhält.
Zusätzlich unterstützen wir unsere Kunden bei der Wahl eines geeigneten Vergütungsprogramms und zeigen durch Simulationen vorab Implikationen der einzelnen Alternativen auf Bilanz sowie GuV auf.
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