Neben Kreditrisiken beziehungsweise Adressrisiken sowie operationellen Risiken sind auch Marktrisiken nach Maßgabe der CRR (Kreditrisiko, Verordnung Nr. 575/2013) mit Eigenmitteln zu unterlegen. Marktrisiken umfassen Fremdwährungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken zins- und aktienkursbezogener Risiken eines Finanzinstitutes.
Für jede dieser Marktrisikoarten stellt die CRR Standardverfahren zur Verfügung, um den Grad der Eigenmittelanforderungen zu ermitteln. Als Alternative zu den Standardverfahren darf ein Institut, nach vorheriger Genehmigung der Aufsicht, auch interne Risikomodelle einsetzen.
Im Zuge der Finanzmarktkrise zeigten sich jedoch Schwächen im Rahmen der Eigenkapitalunterlegung von Handelsportfolien. Die Marktpreisrisikomodelle verkannten das Gesamtrisikopotential, das aus Handelsgeschäften herrührte. So berücksichtigen die meisten Value at Risk-Modelle nicht ausreichend das Kreditrisiko, unterschätzten die Wahrscheinlichkeit extremer Szenarien oder vernachlässigten die Gefahr liquider Märkte. Diese Merkmale führten zu einer starken Unterkapitalisierung des gesamten Bankensystems während der Finanzmarktkrise.
Im Rahmen des Papiers „Minimum capital requirements for market risk“ (BCBS 352) vom Basler Komitee für Bankenaufsicht von Januar 2016 werden diese Mängel aufgegriffen. Neben der Abgrenzung von Geschäften zwischen dem Anlage- und dem Handelsbuch geht das Papier insbesondere auf die Messung und Steuerung von Marktpreisrisiken anhand eines Standardansatzes und der Eigenkapitalunterlegung dieser Marktpreisrisiken über interne Modelle ein.
Der Ansatz zur Quantifizierung des Marktrisikos wurde im Rahmen des Papiers insofern überarbeitet, dass sich die Mindesteigenkapitalanforderung für das Marktrisiko nunmehr aus drei Komponenten zusammensetzt:
Wie bisher auch, kann das Marktrisiko alternativ bei entsprechender Genehmigung über ein innerhalb des Institutes entwickeltes Modell quantifiziert werden.
Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die WTS Advisory unterstützt Sie und Ihr Unternehmen bei der Analyse Ihres aktuellen Systems zur Messung und Steuerung von Marktpreisrisiken, der Identifikation von Lücken zu den neuen aufsichtlichen Anforderungen, der Konzeption geeigneter Anpassungsmaßnahmen sowie im Rahmen der Umsetzungsbegleitung.
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