Das Rahmenkonzept der Finanzberichterstattung (kurz „IFRS-Rahmenkonzept“) bildet die Grundlage der gesamten Berichterstattung nach den „International Financial Reporting Standards“. Es beschreibt die wesentlichen Grundsätze bei der Auftellung und Darstellung von Abschlüssen nach den IFRS. Unserer Meinung nach empfiehlt es sich unbedingt, dieses Dokument vor einer eingehenden Beschäftigung mit einzelnen IFRS- oder IAS-Standards zu lesen.
Das IFRS-Rahmenkonzept hat sich im Laufe der letzten Jahre teilweise verändert. Zuvor sprach man vom „Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements“ (Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen). Das IASB (International Accounting Standards Board), jenes Gremium, das die Standards herausgibt, arbeitet gerade an dessen Aktualisierung. Eine letzte Teilaktualisierung erfolgte im September 2010. Zurzeit haben wir es mit einem Mischtext zu tun: Einzelne neue Teile sind seit September 2010 in Kraft, während andere alte Teile noch aktualisiert werden müssen.
Das IFRS-Rahmenkonzept selbst ist zwar kein Standard, aber trotzdem sehr wichtig, weil es seinen Nutzern einige Informationen darüber bietet, wie Abschlüsse konkret zu erstellen sind.
Das IFRS-Rahmenkonzept legt dar, wer – Investoren, Kreditgeber, Lieferanten, aber auch andere Parteien – Informationen über die Finanzlage der Berichtseinheit benötigt und warum.
Abschlüsse müssen Angaben über die wirtschaftlichen Ressourcen und Verpflichtungen der bilanzierenden Einheit sowie über deren Entwicklung enthalten. Die folgende kleine Tabelle zeigt, wie das zu verstehen ist:
Was wird ausgewiesen? | Wo wird es ausgewiesen? |
---|---|
Wirtschaftliche Ressourcen und Verpflichtungen | Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) |
Veränderungen der wirtschaftlichen Ressourcen und Verpflichtungen aufgrund der Ertragslage |
Gesamtergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) |
Veränderungen in den Zahlungsströmen | Kapitalflussrechnung |
Veränderungen in den wirtschaftlichen Ressourcen und Verpflichtungen, die NICHT aufgrund der Ertragslage eintreten |
Eigenkapitalveränderungsrechnung |
Dieses Kapitel fehlte bei Abfassung des vorliegenden Artikels noch, wird aber im Zuge späterer Updates eingefügt. Wir werden Sie informieren, sobald es so weit ist.
Hier sehen Sie, dass das IFRS-Rahmenkonzept noch in Arbeit und nicht abgeschlossen ist. Kapitel 4 enthält den Originaltext des „alten“ IFRS-Rahmenkonzepts vor den Änderungen. Bei der Ergänzung neuer Textteile durch das IASB werden die alten Textstellen gelöscht und durch die neuen Kapitel ersetzt.
Was also enthält der Text? Kapitel 4 besteht aus fünf Hauptteilen:
1. Zu Grunde liegende Annahmen
Eine zu Grunde liegende Annahme ist das so genannte Going Concern Prinzip, d.h. das Prinzip der Unternehmensfortführung. Es besagt, dass eine Berichtseinheit auf absehbare Zeit (zumeist 12 Monate nach dem Bilanzstichtag) fortgeführt wird. Wir werden dieses Konzept in einem anderen Artikel anhand eines Beispiels näher erläutern.
2. Abschlussposten
Ein Abschluss besteht aus mehreren breit gefassten Klassen verschiedener Geschäftsvorfälle und Ereignisse.
3. Ansatz von Abschlussposten
Unter dem Begriff Ansatz von Vermögenswerten (oder sonstigen Abschlussposten) versteht man den Ansatz des betreffenden Postens in der Bilanz (oder in einem anderen Teil des Abschlusses). Das IFRS-Rahmenkonzept erläutert, WANN ein bestimmter Posten im Abschluss anzusetzen oder anderweitig auszuweisen ist.
Wir unterscheiden zwei grundlegende Erfassungskriterien:
4. Bewertung von Abschlussposten
Während sich der Begriff Ansatz auf das WANN (oder OB) der Erfassung bezieht, geht es bei der Bewertung darum, IN WELCHER HÖHE Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapitalpositionen, Erträge oder Aufwendungen erfasst werden.
Zur Bewertung von Abschlussposten stehen mehrere Methoden zur Verfügung. So kann die Bewertung anhand der Anschaffungs- und Herstellungskosten („historische Kosten“), der Wiederbeschaffungskosten, des Nettoveräußerungswerts oder des Barwerts erfolgen. Am häufigsten ist die Bewertung anhand von Anschaffungs- und Herstellungskosten, aber auch die anderen Methoden werden in verschiedenen Kombinationen verwendet.
5. Kapital- und Kapitalerhaltungskonzepte
Das IFRS-Rahmenkonzept legt zwei unterschiedliche Kapital- und Kapitalerhaltungskonzepte vor – das finanzwirtschaftliche und das leistungswirtschaftliche Konzept.
Ein Unternehmen legt anhand des von ihm gewählten Kapitalkonzepts die Bewertungsgrundlage und das Bilanzierungsmodell für die Erstellung ihrer Abschlüsse fest.
Sie interessieren sich für die Grundlagen? Dazu verweise ich Sie auf unseren Artikel "IFRS - Was ist das?". Wenn Sie nach einem geeigneten Ansatz suchen, um sich näher mit den IFRS zu befassen, empfehlen wir Ihnen den Artikel "IFRS kann man lernen".
In diesem Kapitel beschreibt das IFRS-Rahmenkonzept zwei Arten von Merkmalen, die Finanzinformationen so nützlich machen:
Grundlegende qualitative Merkmale – hierbei handelt es sich um die Merkmale Relevanz und glaubwürdige Darstellung.
Verstärkende qualitative Merkmale – hierbei handelt es sich um die Merkmale Vergleichbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit.
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