Im Rahmen der handelsrechtlichen Bilanzierung sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung auch für zinsbezogene Geschäfte des Bankbuches von Kreditinstituten anzuwenden. Da die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten im Bankbuch typischerweise jedoch keine 1:1 Refinanzierung beziehungsweise Zinsrisikosicherung von Aktivgeschäften umfasst, ist für Zwecke der internen Risiko- und Ertragssteuerung, eine isolierte Einzelgeschäftsbetrachtung in der Regel nicht zielführend. Vielmehr erfolgt die Steuerung regelmäßig auf Makroebene für das Bankbuch in seiner Gesamtheit als Refinanzierungsverbund.
Vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde für die handelsrechtliche Bilanzierung, mangels expliziter gesetzlicher Regelung und mangels Möglichkeiten zur hinreichend präzisen Bemessung, auf die marktzinsinduzierte Bewertung des Bankbuches verzichtet. Damit wurde die imparitätische Einzelbewertung (gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 4 HGB) für Geschäfte des Zinsbuches vernachlässigt mit Verweis auf die sogenannte „Bewertungskonvention“ beziehungsweise „Bilanzierungskonvention“.
Konkretisiert wurden die handelsrechtlichen Vorgaben zur Ermittlung eines etwaigen Rückstellungsbedarfes im IDW RS BFA 3, der im August 2012 in seiner Erstfassung und im Oktober 2017 in einer neuen Fassung mit verschiedenen Ergänzungen und Klarstellungen verabschiedet wurde.
Ausgehend von einem Niedrigzinsumfeld und den damit einhergehenden angespannten Wettbewerbsverhältnissen mit geschrumpften Zinsmargen und entsprechenden Ertragsreduktionen wird eine möglichst präzise Steuerung des Zinsbuchs erforderlich. Kommt es in Folge zu (sprunghaft) steigenden Zinsen, so kann dies wiederum zu erhöhten Refinanzierungskosten bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Barwerte langfristiger Aktivpositionen führen. Im Ergebnis schmelzen bislang vorhandene stille Reserven deutlich ab. Entsprechend rückt auch die Ermittlung eines eventuell bestehenden Verpflichtungsüberhangs in den Vordergrund. Sofern sich ein solcher errechnet, ist eine entsprechende Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative HGB („Drohverlustrückstellung“) zu bilden.
Darüber hinaus wird die Bankbuchsteuerung zunehmend durch internationale Regelungsinitiativen bestimmt. Über die EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsrisikos im Anlagebuch („interest rate risk in the banking book“, IRRBB) gerät die Bewertung des Bankbuchs zunehmend in den Fokus der Aufsicht. Konsequenterweise nehmen unsere Mandanten die gestiegenen Anforderungen vielfach zum Anlass, die ökonomische Steuerung zu optimieren und (mit Blick auf das steigende Zinsumfeld) nachhaltig zu stabilisieren.
Typische Fragestellungen zur verlustfreien Bewertung des Zinsbuches
Insbesondere durch die Orientierung an der internen Steuerung und die dadurch erforderliche Konsistenz zwischen HGB-Bilanzierung und ökonomischem Risikocontrolling sehen sich Kreditinstitute bei der Umsetzung der Anforderungen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches gemäß IDW RS BFA 3 verschiedenen Fragestellungen ausgesetzt:
Die WTS Advisory bietet Ihnen umfangreiche Leistungen bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches. Dadurch profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung in der Fachkonzeption, der praktischen Implementierung und der kontinuierlichen Validierung und Weiterentwicklung maßgeschneiderter Lösungen für unsere Kunden:
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