Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft Konzern- und Jahresabschlüsse nebst Lageberichten von kapitalmarktorientierten Unternehmen in Stichproben oder anlassbezogen. In Luxemburg erfolgen die entsprechenden Prüfungen durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).
Fehlerfeststellungen oder alleine schon die Bekanntmachung einer Untersuchung können zu negativen Kapitalmarktreaktionen, Reputationsverlusten der verantwortlichen Personen, Vertrauensverlusten und einer künftig vermehrten Prüfungshäufigkeit führen.
Meist vergeht wenig Zeit zwischen der Prüfungseinleitung und der gesetzten ersten Frist zur Beantwortung der gestellten Fragen. Weiterhin führen die Prüfverfahren in der Regel zu einer erheblichen Mehrbelastung der ohnehin schon ausgelasteten Mitarbeiter im Rechnungswesen.
Daher ist die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Abschlusses mit geringer Angriffsfläche stets zu empfehlen. Hierzu zählt auch die zeitnahe Erstellung einer selbsterklärenden Dokumentation, die einem Enforcement-Verfahren standhält.
Die sachgerechte, risikoorientierte Priorisierung der Dokumentation bereits während der Abschlusserstellung, sollte eine wichtige Rolle spielen. So wird vermieden, dass bestimmte Themenfelder mehrmals angefasst werden und sichergestellt, dass die zentralen Aspekte bereits während der Abschlusserstellung ausreichend beleuchtet wurden.
Wahrscheinlich auftretende Fragen im Prüfverfahren zu diesen Themengebieten lassen sich dann regelmäßig ohne umfangreichen Arbeitsaufwand beantworten. So ist insbesondere die ohnehin knappe Zeit für im Vorfeld nicht antizipierte Fragestellungen verwendbar.
Mit unserem bewährten Enforcement Compliance Action Plan und erfahrenen Mitarbeitern begleiten wir Sie zu jedem Zeitpunkt – vor, während und nach einem Enforcement-Verfahren – beim Umgang mit der BaFin und CSSF.
Im Rahmen der Themenanalyse identifizieren wir Sachverhalte mit erhöhtem Enforcement-Risiko aufbauend auf den Prüfungsschwerpunkten der European Securities and Markets Authority (ESMA) und BaFin sowie den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.
Der Ist-Aufnahme der bereits vorhandenen Dokumentation im Hinblick auf die Risikopositionen, folgt eine Enforcement Readiness-Landkarte im Rahmen der GAP-Analyse mit Empfehlungen zu ergänzenden Dokumentationen und Argumentationen.
Vor Veröffentlichung Ihres Abschlusses bietet sich ein Pre-Issuance Review an. Hier erhalten Sie Anregungen, wie potenzielle Fallstricke und Angriffspunkte reduziert werden können.
Diese ersten vier Schritte empfehlen wir stets für jeden Abschluss vorzunehmen, der potenziell Gegenstand eines Enforcement-Verfahrens werden könnte.
Sollte ein Prüfverfahren eingeleitet werden, begleiten wir Sie während des gesamten Verfahrens. Hierzu analysieren wir beispielsweise die Frageschreiben, entwickeln Antwortstrategien und erstellen oder unterstützen Sie bei der Erstellung der Antwortentwürfe.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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