Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) – Stand Mai 2013
Die Regelungen des IAS 26 beinhalten Vorschriften für die Bilanzierung von Altersversorgungsplänen, wie zum Beispiel von Pensionsordnungen oder Versorgungswerken.
Beitragsorientierte Pläne im Sinne des IAS 26 sind Altersversorgungspläne, bei denen die als Versorgungsleistung zu zahlenden Beträge durch die Beiträge zu einem Fonds und den daraus erzielten Anlageerträgen bestimmt werden. Leistungsorientierte Pläne werden nach IAS 26.8 definiert als Altersversorgungspläne, bei denen die als Versorgungsleistungen zu zahlenden Beträge nach Maßgabe einer Formel bestimmt werden, die üblicherweise das Einkommen des Arbeitnehmers und / oder die Jahre seiner Dienstzeit berücksichtigt.
Der Abschluss eines beitragsorientierten Plans hat nach IAS 26.13 eine Aufstellung des für die Leistungen zur Verfügungen stehenden Nettovermögens sowie eine Beschreibung der Grundsätze der Fondsfinanzierung zu enthalten.
Für leistungsorientierte Pläne fordert IAS 26.17 eine Aufstellung des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens, eine Aufstellung des versicherungsmathematischen Barwertes der zugesagten unverfallbaren und verfallbaren Versorgungsleistungen, sowie Informationen zu einer sich ergebenden Über- oder Unterdeckung. Hierbei ist auch die Beziehung zwischen dem versicherungsmathematischen Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen und dem für die Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögen sowie die Grundsätze der Fondsfinanzierung zu erläutern.
Die Kapitalanlagen des Altersversorgungsplans sind nach IAS 26.32 mit dem beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag zu bewerten. Bei marktfähigen Wertpapieren ist der Marktwert anzusetzen. Ist die Schätzung des beizulegenden Zeitwertes von Kapitalanlagen eines Plans nicht möglich, ist der Grund für die Nichtverwendung anzugeben.
Nach IAS 26.34 hat ein Altersversorgungsplan, sowohl beitragsorientiert als auch leistungsorientiert, eine Bewegungsbilanz des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens, eine Zusammenfassung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden und eine Beschreibung des Plans und der Auswirkung aller Änderungen im Plan während der Periode anzugeben.
Bei Fragen zu IAS 26 oder zu anderen IAS, IFRS, SIC oder IFRIC kontaktieren Sie bitte die IFRS-Experten der WTS Advisory unter 0711/6200749-0 oder info-advisory(at)wts.de.
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