Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) – Stand Mai 2013
Durch die Regelungen des IAS 24 sollen Abschlussadressaten über Transaktionen, Beziehungen zu und Existenz von nahestehenden Unternehmen und Personen informiert werden, die eine Auswirkung auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens haben können. Zweck des Standards ist die Darstellung, ob Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unternehmen zu marktüblichen oder davon abweichenden Konditionen durchgeführt worden sind oder ob wesentliche Einflüsse auf das Unternehmen durch die entsprechenden Parteien vorliegen.
Eine nahestehende Person im Sinne des Standards ist eine Person oder ein Familienangehöriger dieser Person, sofern diese nach IAS 24.9 das berichtende Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinsamer Führung beteiligt ist, einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen hat oder eine Schlüsselposition im Management des berichtenden Unternehmens oder des Mutterunternehmen des berichtenden Unternehmens bekleidet.
Ein Unternehmen steht einem berichtenden Unternehmen nahe, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Der IAS 24.13 verlangt von einem Unternehmen Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen, auch wenn in der Berichtsperiode keine Transaktionen zwischen den Parteien stattgefunden haben. Gemäß IAS 24.18 sind weitergehende Informationen wie Art der Geschäftsvorfälle, Beträge oder zu den betroffenen Bilanz- und GuV-Positionen zu machen. Darüber hinaus muss ein Unternehmen nach IAS 24.17 Angaben zu den Vergütungen des Managements in Schlüsselpositionen insgesamt und nach einzelnen Kategorien (z.B. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, anteilsbasierte Vergütungen) tätigen.
Bei Fragen zu IAS 24 oder zu anderen IAS, IFRS, SIC oder IFRIC kontaktieren Sie bitte die IFRS-Experten der WTS Advisory unter 0711/6200749-0 oder info-advisory(at)wts.de.
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