Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) – Stand Mai 2013
Der IAS 2 regelt die Bilanzierung und Bewertung von Vorräten. In ihm sind die Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten, sowie die jeweiligen Bewertungsverfahren im Rahmen des Produktions- und Lagerzyklus festgeschrieben. Der Standard ist nicht für Fertigungs-aufträge, Finanzinstrumente oder biologische Erzeugnisse anzuwenden.
Nach IAS 2.6 sind Vorräte Vermögenswerte, die entweder zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, oder die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden, oder die letztlich als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Herstellung oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden.
Vorräte sind gemäß IAS 2.9 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ihrem Nettoveräußerungswert zu bewerten.
Im Rahmen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nach IAS 2.10 alle direkt zurechenbaren Kosten des Erwerbs (z.B. Erwerbspreis, Einfuhrzölle, andere nicht erstattungsfähige Steuern, Transport-aufwendungen gem. IAS 2.11), der Herstellung (Produktionseinzelkosten, direkt zurechenbare fixe und variable Produktionsgemeinkosten gem. IAS 2.12) und sonstige Kosten (Aufwendungen, um die Vorräte in ihren jeweils derzeitigen Ort und Zustand zu versetzen gem. IAS 2.15) zu erfassen. Explizit hiervon ausgenommen sind Ausschuss-Aufwendungen, nicht-produktionsgebundene Lagerungskosten, nicht zurechenbare Verwaltungsgemeinkosten und Vertriebskosten. Erfüllen Vorräte die Definition eines qualifizierenden Vermögenswertes nach IAS 23.5, so müssen auch direkt zurechenbare Zinsen und sonstige Kosten aus Fremdkapitalaufnahme in den Herstellungskosten berücksichtigt werden.
Die Kostenzuordnung hat nach IAS 2.23 grundsätzlich durch Einzelzuordnung der Kosten zu erfolgen. Allerdings erlaubt IAS 2.25 auch die Verwendung der Kosten-Zuordnungsverfahren der FIFO-Methode und der Durchschnittsmethode. Für Vorräte von ähnlicher Beschaffenheit und Verwendung ist dabei das gleiche Kosten-Zuordnungsverfahren zu verwenden.
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Dieser ist nach IAS 2.28 vor allem dann zu ermitteln, wenn die jeweiligen Vorräte nicht mehr als werthaltig angesehen werden, beschädigt oder veraltet sind, oder deren Verkaufspreis zurückgegangen ist.
Gemäß IAS 2.34 sind beim Verkauf die Buchwerte der jeweiligen Vorräte in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der die dazugehörigen Erträge realisiert werden. Zudem sind sämtliche Abwertungen und Verluste bei den Vorräten als Aufwand zu erfassen. Wertaufholungen sind als Erträge im jeweiligen Geschäftsjahr zu erfassen.
Nach IAS 2.36 müssen die angewandten Rechnungslegungsmethoden und Kosten-Zuordnungsverfahren, der unternehmensspezifisch gegliederte Gesamtbuchwert der Vorräte, der Buchwert der zum Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte, der Betrag der als Aufwand erfassten Vorräte, die Beträge von Abwertungen und Wertaufholungen sowie deren Umstände und der Buchwert der als Sicherheit verpfändeten Vorräte angegeben werden.
IFRIC 20 | Abraumbeseitigungskosten während der Produktionsphase im Tagebau |
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