Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) – Stand Mai 2013
In IAS 11 ist die Bilanzierung von Aufwendungen und Erträgen geregelt, die bei Auftragnehmern im Zusammenhang mit der Erbringung von Fertigungsaufträgen entstehen. Hauptgegenstand ist die zeitliche Verteilung der entsprechenden Aufwendungen und Erträgen über die einzelnen Bilanzperioden, da die Zeitpunkte des Beginns eines Fertigungsauftrages und dessen Fertigstellung sich meist über mehrere Perioden erstrecken.
Gemäß IAS 11.3 ist ein Fertigungsauftrag definiert als ein Vertrag über die kundenspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer Anzahl von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie und Funktion oder hinsichtlich ihrer endgültigen Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind.
Bei den Verträgen wird unterschieden zwischen einem Festpreisvertrag, für den der Auftragnehmer einen festgelegten Preis pro Output-Einheit vereinbart, und Kostenzuschlagverträgen, bei denen der Auftragnehmer abrechenbare oder anderweitig festgelegte Kosten zuzüglich eines Prozentsatzes dieser Kosten oder ein festes Entgelt vergütet bekommt.
Die Vorschriften des IAS 11 sind einzeln auf jeden Fertigungsauftrag anzuwenden. Ein gesamter Fertigungsauftrag ist jedoch nach IAS 11.8 in die Fertigung einzelner Gegenstände zu segmentieren, wenn getrennte Angebote über die einzelnen Gegenstände unterbreiten wurden, über jeden Gegenstand separat verhandelt wurde und die Vertragsbestandteile eines jeden einzelnen Gegenstandes separat akzeptiert und abgelehnt werden können, sowie wenn Kosten und Erlöse eines jeden Gegenstandes getrennt ermittelt werden können. Folgeaufträge sind nach IAS 11.10 als separate Fertigungsaufträge zu behandeln, wenn sie sich hinsichtlich Design, Technologie oder Funktion wesentlich vom ursprünglichen Vertrag unterscheiden oder die Preisverhandlungen ohne Bezug zum ursprünglichen Vertrag geführt worden sind.
Eine Gruppe von Verträgen ist gemäß IAS 11.9 als ein Fertigungsauftrag zu behandeln, wenn die Gruppe von Verträgen als ein Paket verhandelt wird, die Verträge sehr eng miteinander verbunden sind und die Verträge gleichzeitig oder unmittelbar aufeinander folgend abgearbeitet werden.
Auftragserlöse umfassen nach IAS 11.11 die vertraglich vereinbarten Erlöse und zusätzliche Zahlungen für Abweichungen im Gesamtwerk, Ansprüche und Anreize, sofern diese zu Erlösen führen und verlässlich ermittelbar sind.
Auftragskosten beinhalten nach IAS 11.16 die direkt mit dem Vertrag verbundenen Kosten (z.B. Fertigungslöhne, Fertigungsmaterial, planmäßige Abschreibung der eingesetzten Anlagen, Kosten für Nachbesserungen und Garantieleistungen; siehe IAS 11.17), die allgemein dem Vertrag zurechenbaren Kosten (z.B. Versicherungen, Fertigungsgemeinkosten, Fremdkapitalkosten; siehe IAS 11.18), die sonstigen gesondert abrechenbaren Kosten (z.B. Entwicklungskosten, allgemeine Verwaltung), sowie Auftragserlangungskosten, sofern der Auftragseingang wahrscheinlich ist. Nicht direkt zurechenbare Kosten dürfen nicht als Auftragskosten berücksichtigt werden.
Auftragserlöse und die Auftragskosten eines Fertigungsauftrags sind, falls das Ergebnis des Auftrags verlässlich geschätzt werden kann, gemäß IAS 11.22 dem Leistungsfortschritt entsprechend als Umsatzerlöse und Aufwendungen zu erfassen. Ein erwarteter Verlust ist nach IAS 11.36 sofort als Aufwand zu erfassen. Der Leistungsfortschritt kann nach IAS 11.30 mittels des Verhältnisses von bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten, mittels der Feststellung der erbrachten Arbeitsleistung oder Vollendung eines physischen Teils des Auftragswerks ermittelt werden.
Kann das Ergebnis eines Auftrages nicht verlässlich geschätzt werden, so sind gemäß IAS 11.32 Umsatzerlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten, die wahrscheinlich gedeckt werden können, zu erfassen. Erwartete Verluste sind nach IAS 11.36 sofort als Aufwand zu erfassen.
Ein Unternehmen hat im Rahmen des Jahresabschlusses die in der Periode als Umsatzerlöse erfassten Auftragserlöse, die Methoden zur Ermittlung der Auftragserlöse, sowie die Methoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades laufender Fertigungsaufträge anzugeben. Für laufende Fertigungsaufträge hat ein Unternehmen die Summe der bis zum Stichtag angefallenen Kosten und ausgewiesenen Gewinne, den Betrag erhaltener Anzahlungen und den Betrag von Einbehalten anzugeben. Darüber hinaus sind vom Unternehmen Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber dem Kunden als Vermögenswert, Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber dem Kunden als Schuld anzugeben.
Bei Fragen zu IAS 11 oder zu anderen IAS, IFRS, SIC oder IFRIC kontaktieren Sie bitte die IFRS-Experten der WTS Advisory unter 0711/6200749-0 oder info-advisory(at)wts.de.
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