Die International Financial Reporting Standards (IFRS) werden zumeist im Rahmen einer bestimmten Struktur dargestellt. Die meisten IFRS sind ganz klar in mehrere Kapitel mit Überschriften unterteilt, wie etwa Ansatz, Bewertung, Ausbuchung. In diesem Artikel möchten wir die wichtigsten in den IFRS verwendeten Begriffe definieren und mit einigen Anwendungsbeispielen illustrieren.
Ansatz bedeutet die Erfassung von Geschäftsvorfällen wie Forderungen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Erlöse oder Aufwendungen in den Büchern der Berichtseinheit.
So muss ein Unternehmen, sobald es Zahlungsmittel für den Erwerb einer Immobilie aufwendet, diese Transaktion mit der Immobilie im Soll und mit den Zahlungsmitteln im Haben ausweisen. Man sagt in diesem Fall, das Unternehmen SETZT die Immobilie in ihrem Abschluss AN.
Wenn in den IFRS von Ansatz bzw. Erfassung die Rede ist, geht es meist um Regeln dafür, WANN der Posten oder die Transaktion erfasst oder ausgewiesen werden soll. Mit anderen Worten: Die IFRS schreiben vor, WELCHE BEDINGUNGEN erfüllt sein müssen, um eine Transaktion oder einen Bilanzposten zu erfassen.
Ausbuchung ist das Gegenteil von Erfassung oder Ansatz. Es handelt sich um die Entfernung zuvor erfasster Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalpositionen (manchmal Erträge und Aufwendungen) aus dem Abschluss der Berichtseinheit.
Nehmen wir an, ein Unternehmen verkauft eine Immobilie. Der Verkauf wird mit den Zahlungsmitteln im Soll und mit der Immobilie im Haben (plus/minus Gewinne oder Verluste) ausgewiesen. Das Unternehmen hat die Immobilie somit aus seinem Abschluss AUSGEBUCHT.
Unter der Überschrift „Ausbuchung“ wird in den IFRS geregelt, WANN der Posten oder die Transaktion aus dem Abschluss entfernt werden sollte oder WELCHE BEDINGUNGEN erfüllt sein müssen, damit die Transaktion oder der Posten ausgebucht wird.
Bewertung meint im Rahmen der IFRS den wertmäßigen Betrag, der dem Vermögenswert, der Verbindlichkeit, dem Eigenkapital oder den Erträgen oder Aufwendungen zugewiesen wird. Gemäß den IFRS wird zwischen Erst- und Folgebewertung unterschieden.
Erstbewertung
Bei der Erstbewertung handelt es sich um den BETRAG, mit dem der Vermögenswert, die Verbindlichkeit oder das Eigenkapital im Abschluss BEI DER ERSTMALIGEN ERFASSUNG – oder beim erstmaligen Ausweis – anzusetzen ist.
So muss ein Unternehmen, das eine Immobilie erwirbt, diese mit einem bestimmten Betrag ansetzen. Die IFRS geben Regeln vor, WIE dieser Betrag anfänglich zu ermitteln ist.
Folgebewertung
Bei der Folgebewertung handelt es sich um den BETRAG, zu dem Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Eigenkapital NACH IHRER ERSTMALIGEN ERFASSUNG im Abschluss – oder im 2., 3. oder 4. Jahr der Erfassung – im Abschluss ausgewiesen werden.
Viele Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ändern ihren Wert im Laufe der Zeit aus verschiedenen Gründen – Verschleiß, Wertminderung, Abschreibung etc. Das Unternehmen, das den Vermögenswert besitzt oder nutzt, muss daher seinen Wert alljährlich ermitteln.
Dies kann auf vielerlei Weise mittels Abschreibung oder durch Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgen und die IFRS schreiben meist genau vor, wie die Folgebewertung einzelner Arten von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten zu erfolgen hat. In den IFRS wird nicht nur festgelegt, WIE der Vermögenswert oder die Verbindlichkeit in der Folge bewertet wird, sondern auch bestimmt, WIE die Veränderung (die Differenz zwischen dem neuen Wert und dem Wert des Vorjahres = Gewinn oder Verlust) zu buchen ist.
Die Angaben sind ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN im Abschluss der Berichtseinheit. Es handelt sich hierbei meist um eine detaillierte Aufschlüsselung der im Abschluss enthaltenen Zahlen, eine Beschreibung verschiedener bedeutender Ereignisse, Schätzungen, Beurteilungen und sonstige Posten mit Einfluss auf das Ergebnis der Gesellschaft.
So müsste etwa ein Unternehmen, das eine Immobilie kauft, im Anhang zu seinem Abschluss folgende Angaben machen: Abschreibungsmethode, Nutzungsdauer, wesentliche Neuerwerbe etc.
Jeder IFRS-Standard schreibt bestimmte Angaben vor, die im Kapitel „Disclosures“, also Angaben, für bestimmte Posten vorgeschrieben sind. Einige IFRS-Standards handeln ausschließlich von Angabepflichten, wie etwa der Standard IFRS 7, der sich nur mit den Angabepflichten zu Finanzinstrumenten befasst.
Die Darstellung wird häufig mit der Angabe verwechselt. Trotzdem besteht zwischen beiden ein großer Unterschied: Bei der Angabe handelt es sich um eine zusätzliche Information, während die Darstellung einer Methode zur Präsentation von Informationen oder Zahlen darstellt.
So würde ein Unternehmen, das eine Immobilie kauft, diese Immobilie etwa auf vorgeschriebene Weise darstellen (als langfristig), wobei wahrscheinlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen gesondert ausgewiesen werden würden.
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!