Der neue Standard IFRS 18 "Presentation and Disclosure in Financial Statements" wurde vom IASB am 09.04.2024 veröffentlicht und tritt – vorbehaltlich des EU-Endorsements – für Berichtsperioden ab dem 01.01.2027 mit retrospektiver Vorjahresanpassung in Kraft. Die Einführung dieses Standards erfolgt als Reaktion auf Investorenanliegen hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Transparenz der Berichterstattung über die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen. IFRS 18 ersetzt zukünftig den IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ und zielt darauf ab, das Grundgerüst von IAS 1 durch umfassende Ergänzungen und Neuerungen erheblich zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Struktur und Offenlegung in den IFRS-Abschlüssen.
Die GuV-Rechnung wird künftig um zwei neu definierte und verpflichtende Zwischensummen erweitert: "operativer Gewinn/Verlust" und "Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern (EBIT)". Damit einhergehend werden drei neue Kategorien für die Strukturierung von Erträgen und Aufwendungen in Anlehnung an die Kapitalflussrechnung eingeführt: der betriebliche Bereich („operating“), der Investitionsbereich („investing“) und der Finanzierungsbereich („financing“):
Im Anhang sind u.a. die vom Unternehmen bzw. dessen Management definierten und auch öffentlich kommunizierten Leistungskennzahlen („management-defined performance measures“ – MPMs) anzugeben. Dabei hat eine Überleitung zwischen einer MPM und der am direktesten vergleichbaren Zwischensumme, die in IFRS 18 aufgeführt ist, bzw. der Gesamt- oder Zwischensumme, die von den IFRS-Rechnungslegungsstandards verlangt wird, einschließlich ertragsteuerlicher und weiterer Auswirkungen zu erfolgen. Der Grund für die Beurteilungsrelevanz der MPMs ist ebenfalls anzugeben.
Künftig sind neue prinzipienbasierte Aggregations- und Disaggregationsvorschriften zur Gruppierung von Informationen zu berücksichtigen. Diese Klassifikation basiert auf gemeinsamen bzw. nicht gemeinsamen Merkmalen der Posten in den primären Abschlussbestandteilen.
Zudem ergeben sich Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung, u.a. durch die Einführung eines verpflichtenden Ausgangspunkts für die mittelbare Ermittlung des Cashflows der betrieblichen Tätigkeit.
Die Einführung des IFRS 18 wird umfangreiche Anpassungen in Bezug auf die Präsentation und Offenlegung von Finanzdaten erfordern. Insbesondere die Strukturierung der GuV-Rechnung und die erforderlichen Angaben zu den offengelegten MPMs können weitreichende Änderungen und operative Herausforderungen mit sich bringen. Wir empfehlen deshalb eine frühzeitige Analyse der potenziellen Implikationen des IFRS 18 auf die Berichterstattung sowie auf relevante Systeme und Prozesse, um die neuen Anforderungen fristgerecht erfüllen zu können.
Autoren: WP/StB Philipp Alexander Reiss und Katarina Appelgans, beide München
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